H. Magistratsrath Freyinger 4284. Protokoll mit Katharina Laßer u. Cezilia Herzin wegen eines in die Enns gefallenen Knaben. Ist an das k.k. Kreisamt einzubegleiten. 4285. Protokoll mit Mathias u. Franziska Wiesinger wegen ihres in die Enns gefallenen Sohnes Franz. Herr Referent ist der Meinung, daß da den Ältern des Knaben Franz Wiesinger keine Vernachläßigung hinsichtlich der Aufsicht desselben zu Last fällt, der Knabe Franz selbst keinen Nachtheil an seiner Gesundheit erlitten hat, dieselben des Polizeyvergehens wegen Unterlassung der schuldigen Aufsicht auf ihren Knaben Franz für schuldlos im politischen Wege zu erklären und hiernach das Erkenntniß auszufertigen sey. H. M. Rath Haindinger ist der Meinung, daß da den Ältern keine Schuld zur Last fällt noch das Kind einen Schaden erlitten hat, und nie eine rechtl. Inzicht gegen die Ältern vorhanden gewesen ist, diese Sache als abgethan hiemit anzusehen ist. Die übrigen Herren Votanten sind mit dem H. Magistratsrathe Haidinger einverstanden, daher Conclusum per majora Da den Mathias und der Franziska Wiesinger keine Unterlaßung der schuldigen Aufsicht auf ihr 7-jähriges Kind Franz zur Last fällt, noch dieser Knabe an seiner Gesundheit einen Nachtheil erlitten hat, so ist durch diese Ausweisung diese Sache ohne Einleitung einer Untersuchung abgethan. [?]30. Rekurs Anmeldung des Lorenz Buchegger wider den Bescheid von 10. d.M. Z. 3456 pcto Bestellung eines andern Linzerbothen. Dient zur Wissenschaft, die gebethene Abschrift kann nicht erfolgt werden.
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