Politische Ratsprotokolle 1836

Weinstock mit 1 fl CMz zum hiesigen Armenfonde wegen des Polizeyvergehens durch thätliche Beleidigung u. Exceß zu bestrafen, Weinstock werde aber mit seinem Anspruche auf den Rechtsweg verwiesen. H. Magist. Rath Haidinger ist der Meinung, daß bloß Johann Stiglitz nicht aber auch Mathias Weinstock zu bestrafen sey, weil gegen letzteren der rechtliche Beweis mangelt im übrigen ist er mit dem H. Referenten einverstanden daher Conclusum per majora Johann Stiglitz sey wegen des Polizeyvergehens durch thätliche Beleidigung und Excesses im Hause schuldig, diese wegen mit 2 fl CMz zum hiesigen Armenfonde zu bestrafen. Mathias Weinstock werde mit seiner Entschädigung auf den Rechtswege gewiesen. [?]323. Untersuchungsact mit Maria Kein, Mathias Mittendorfer u. Cezilia Wagner wegen Exceßes. Mit den ausgefertigten Erkenntnißen erledigt. Reisser Bgstr. Lampl Sekretär

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