Versorgungsheimstraße 1, bei der Küchenabwasche, im Bad und im Vorraum, auf einer Fläche von rund 77 m2, mit einem Kosten¬ betrag von S 8.900.—, wird genehmigt. Die Deckung ist im Betrage von S 3.000.-- für den vorerwähnten Zweck bei H. St. SS 12 ab vorgeschen, im übrigen ist die Deckung im Betrage von S 5.900.-- durch Einsparungen bei derselben Haushaltsstelle zu nehmen." Bürgermeister L. Steinbrecher: „Wünscht hiezu jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist angenommen." Berichterstatter Bürgermeister-Stellvertr. Anton Neumann: on Mitteln 21. 4306/49 Bewilligung Fün paraturen 1949 Schul owie Anschaffungen von Einrichtungsgegenstanden fur verschiedene Schülen; 21. 5246/49 Anschaffung von EinrichtungsgegenständenVa schiedene Einbauten für die Knaben- und Mädchenhauptschule Munichholz. Sehr verehrter Gemeinderat! Es liegen Anträge vor über Bewilligung von Mitteln für Schul¬ reparaturen sowie Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für verschiedene Schulen und verschiedene Einbauten für die Knaben- und Mädchenhauptschule Münichholz. Es handelt sich hier um neu zu errichtende bezw. einzurichtende Schulen. Über die Notwendigkeit brauche ich nicht zu sprechen, es ist klar, daß die Schulen noch ausgestaltet werden müssen. Die Eingaben wurden vom Finanz- und Rechtsausschuß durchberaten und geprüft. Die Anträge dieses Ausschusses lauten: „Der Gemeinderat wolle unter Berücksichtigung des bereits ge¬ faßten Beschlusses vom 21. 9. 1949, Z1. 4306/49, beschließen: 1.) Für die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen (Schul¬ tische, Stockerl, Sessel und eine Schreibtafel) zwecks Neueinrichtung der Knaben- und Mädchenhauptschule Münich¬ holz wird der Betrag von S 15.600.-- bewilligt; Die Deckung hiefür ist bei H. St. 210-70/VI bA. im Betrage von S 14.900.-- und durch Ersparung bei der H. St. 230-32 a. o. H. im Betrage von S 700.-- zu nehmen. Für die Anfertigung von Fenstergittern in der neuen Schule 2.) Münichholz V 1 wird der Betrag von S 8.029.—-, daher zusam¬ men S 23.629.--, bewilligt. Die Deckung ist aus Ersparungen bei der H. St. 230-32 a. o.
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