Gemeinderatsprotokoll vom 2. Dezember 1949

21. 76 9/48 Bericht und Antrag. Die Vertraulichkeit betrifft eigentlich den kommenden Akt. Durch das zweite Verstaatlichungsgesetz erleidet die Stadt Steyr einen sehr großen Schaden. Dieses Gesetz sieht die Verstaatlichung der privaten Elektrizitätswerke vor und das Elektrizitätswerk Steyr, an dem die Stadtgemeinde mit 25 % beteiligt ist, muß in die Landesgesellschaft für Oberösterreich eingegliedert werden. In diesem Gesetze wurde erwähnt, daß für die Abtretung eine Ablöse zu entrichten ist. Die Durchführung dieses Gesetzes bleibt einer weiteren Durchführungsbestimmung vorbehalten. Das ist jenes, wogegen wir uns wehren und schützen müssen. Aus diesem Grunde haben wir auch von angesehenen Fachleuten ein Gutachten über diese Abtretung erstellen lassen. Für dieses Gutachten wurde vom Gemeinderat eine Akontozahlung von S 15.000.ä- bewilligt. Nun ist das umfassende Gutachten des Herrn Ing. Georg Beurle eingetroffen, das uns im Präsidium vollauf befriedigt. Das Honorar hiefür beträgt S 25.000.--. Es wäre die Differenz von S 10.000.-- noch zu bewilligen. Der Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses lautet: „Der Gemeinderat wolle beschließen: In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 19. 1. 1949, Z1. 7659/48 sowie des Stadtratsbeschlusses vom 27. 9. 1949 mit gleicher Zahl, wird dem Ing. Georg Beurle in Linz ein weiterer Betrag von S 10.000.— (zehntausend) bewilligt. Die Deckung ist aus H. St. 910-32 zu nehmen." ermeister Leopold Steinbrecher „Wünscht hiezu jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, ist der Antrag angenommen. Ich schließe die Sitzung hiermit und bitte gleichzeitig noch einmal, die Vertraulichkeit dieses Punktes zu wahren, denn diese Maßnahme muß unsere Stärke bleiben. Auch die Gegenseite hat ein Gutachten eingeholt. Das Nichtbeachten der Vertraulichkeit hieße unsere Trümpfe vorzeitig aus-

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