Berichterstatter Gemeinderat Alois Maurer Verlegung der Wasserleitung in Steyr - 71. 6064/49 Teilgebiet IX (Steyrdor Noustraße). Z1. 2081/49 Einle tung des in den städtischen Objekten raße. in der Sierninge Sehr geehrter Gemeinderat! Vom Bauamte liegen zwei Anträge vor, welche schon im Finanzund Rechtsausschuß beraten wurden. Diese lauten: I. "Der Gémeinderat wolle beschließen: Die Verlegung der Wasserleitung in der Neustraße, beginnend in der Sierningerstraße bis zum Ende der geschlossenen Ver¬ bauung, mit einem Kostenbetrage von S 17.900.-- für die Bau¬ und Installationsarbeiten, wird genehmigt. Die Bauarbeiten sind an den städtischen Wirtschaftshof zu ver¬ geben, während die Installationsarbeiten im eigenen Wirkungs¬ bereiche an das städtische Wasserwerk in Auftrag zu geben sind. Die Ausgaben sind bei der neu zu schaffenden Haushaltsstelle 714-40 a. o. H. als außerplanmäßige Abgänge zu buchen und die Dockung aus Rücklagen zu nehmen." II. „Der Gemeinderat wolle beschließen: 1.) Zur Durchführung der Wassereinleitung in die städtischen Objekte Sierningerstraße 115 (Herrenhaus) und Sierningerstraße 117 (alt und neu) und des Anschlusses an die städt. Wasser¬ leitung wird der Betrag von S 1.834,16 und 2.) zur Instandsetzung der Boileranlage im Versorgungsheim Sierningerstraße 156 durch die Firma Kriszan bezw. die Firma Doleschal, wird der Betrag von S 7.000.-- bewilligt. Die Ausgaben zu Punkt 1.) im Betrage von je S 650.—- für das Objekt Sierningerstraße 115 sind bei H. St. SS 12a, für das Objekt Sierningerstraße 117 alt bei SS 13 und für das Objekt Sierningerstraße 117 neu bei H. St. SS 13 zu nehmen. Dieso Ausgaben sind bei den jeweiligen Mietparteien innerhalb einer Frist von 6 bis 10 Jahren bei 4.5 %iger Verzinsung herein¬ zubringen.
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