Gemeinderatsprotokoll vom 2. Dezember 1949

Sehr verehrter Gemeinderat! Der erste Punkt spricht von einem in den letzten Jahren in Verbindung mit der Kulturkrise, welche einige Leitungen des Stadttheaters Steyr zum Opfer gefordert hat, angefallenen Mietzinsrückstand bezw. dessen Abschreibung. Die Gemeinde hat diesen Rückstand von der letzten Theaterdirektion Köppler noch einzufordern. Man hat im Stadtrat darüber beraten und sah sich gezwungen, diesen Zinsrückstand der Kunst zu opfern und ersuche ich den Gemeinderat, folgenden Antrag zu be¬ willigen: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Wegen Uneintreibbarkeit des Mietzinsrückstandes der Direktion Köppler für die Miete des Stadttheaters Steyr in der Zeit von 15. 1. 1949 bis 31. 5. 1949 im Betrage von S 4.492,28 ist dieser abzuschreiben." Bürgermeister L. Steinbrecher: WErd zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist an¬ genommen." Haushalt.splanüberschreitungen bei den H. St. 21. 4838/4 31 61- 2721 und (21-910. Der nächste Punkt spricht von Haushaltsplanüberschreitungen zufolge Stromtariferhöhungen, Treibstoff- und Schweißgas¬ preiserhöhungen sowie der Materialerhaltung. Der Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses lautet: Der Gemeinderat wolle beschließen: Die. Haushaltsplanüberschreitungen bei H. St. 661-32 bis zu einem Betrage von S 12.000.--, bei H. St. 721-310 bis zum Betrage von S 1.600.—- sowie die Überschreitung bei H. St. 21-31 N nach Maßgabe der eingetretenen Stromtariferhöhungen, wird genehmigt. Bürgermeister L. Steinbrecher: „Wünscht hiezu jemand das Wort? Nachdem dies nicht der Fall ist, ist der Antrag angenommen. Ich bitte Herrn Kollegen Maurer zum nächsten Punkt der gesordnung."

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