zahlung bekommen. Das von ihm erstellte Projekt wurde zurückgestellt. Nach Überprüfung des Entwurfes nach Kriegsschluß wurde das Honorar hiefür mit S 11.000.— festgesetzt. Herr Architekt Sampel hätte daher noch ca. S 9.000.—- zurückzuzahlen gehabt. Hingegen stellte der Genannte jedoch fest, daß er noch S 3.000.-- zu bekommen hätte. Inzwischen ist Arch. Sampel verstorben. Eine Möglichkeit, die Forderung der Gemeinde zu realisieren, besteht nicht. Der Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses lautet: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Forderung auf Rückerstattung einer Honorarzahlung nach dem verstorbenen Architekten Sampel für das Projekt der Ennsleiten¬ schule im Betrage von S 9.360.— ist wegen Nichteintreibbar¬ keit abzuschreiben." Bürgermeister L. Steinbrecher: „Wünscht hiezu jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, ist der Antrag angenommen." 21. 6686/49 Haushaltsplanübersch.reitungen bei den Haushalts 2 und (12-31. stellen 10-31, (1 Es sind für verschiedene Haushaltsstellen im Zusammenhange mit den Preissteigerungen höhere Kosten erwachsen und lese ich den Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses gleich vor: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Überschreitung der nachstehenden Haushaltsstellen wird in nachfolgendem Umfange genehmigt: H. St. 710-31 (Stromkosten für Straßenbeleuchtung): Überschreitung um S 15.000.- infolge Erhöhung des Stromtarifes im Juni 1949; H. St. 711- (Schneesäuberung und Bestreuung) S 10.000.— Überschreitung um infolge des im vergangenen Winter eingetretenen überdurchschnittlichen Glatteises; H. St. 712-31 S 13.000. (Kanalreinigung) hervorgerufen durch die Kanalver¬ stopfungen, welche auf den häufigen Hochwasserrückstau En diesem Jahre zurückzuführen sind. Die Deckung dieser Überschreitungen im Gesamtbetrage von S 38.000.-- ist durch Unterschreitungen bezw. Einsparungen boi
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