ichtung ein tützmauer zwischen den Häusern 21.. 4877/49 E. r micnsele und 15, zum Zwecke des platz ampe. Ausbaues einer Abfah Es ist notwendig, daß zwischen den Häusern Steyr, Michaelerplatz 14 und 15 eine Stützmauer errichtet wird. Ich stelle folgenden Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Errichtung einer Stützmauer bezw. Isoliermauer im Zuge der Schaffung einer Abfahrtsrampe und der Neuherstellung eines Betonwehres in Zwischenbrücken, zwischen den Häusern Michaeler¬ platz 14 und 15, mit einem Kostenbetrage von S 14.300.-- wird genehmigt. Die Arbeiten sind der Firma Hingerl & Co. in Steyr in Auftrag zu geben. Diese Ausgaben sind bei der H. St. 669-31 a. o. H. als außerplanmäßig zu buchen. Die Deckung ist aus Rücklagen zu nehmen. Bürgermeister L. Steinbrecher: „Wünscht hiezu jemand das Wort?" Gemeinderat Johann Moser: Zu dem Antrag auf Errichtung einer Stützmauer zwischen den Häusern Steyr, Michaelerplatz 14 und 15 zum Zwocke des Ausbaues einer Abfahrtsrampe stelle ich die Anfrage, ob diese Errich¬ tung überhaupt Gemeindesache ist. Diese Häuser sind durch riegseinwirkungen in den jetzigen Zustand versetzt worden. Weiters stelle ich die Anfrage, ob diese Angelegenheit nicht mit der Gesamtplanung der Abfahrtsrampe zusammen genehmigt werden könnte. Da nur eine Anfrage, jedoch kein Einwand erhoben wurde, er¬ scheint der Antrag angenommen. Bürgermeister L. Steinbrecher: „Die Anfrage selbst wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates beantwortet werden." Berichterstatter Gomeinderat Dr. Hans Kurz: 40 Abschreibung einer Honorarrückforderung an den 71.. 6130/1 verstorbenen Arch. Sampol. Schr verehrter Gemeinderat! Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ennsleitenschule hat in den Jahren 1940/41 Herr Architekt Sampel RM 20.000.— als Vorschu߬
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