Gemeinderatsprotokoll vom 2. Dezember 1949

Provisorium bewilligt, da nach dem Erbauungsplan vom Jahre 1928 ungefähr in der Mitte der Grundfläche, auf der der Schuppen errichtet werden soll, ein Verbindungsweg zwischen der Sier¬ ningerstraße und dem Wehrgraben geplant war. Es ist kaum anzunehmen, daß der im Verbauungsplan vom Jahre 1928 vorgese¬ hene Verbindungsweg in der festgelegten Lage jemals zur Durchführung kommt. Es gibt in diesem Gebiete wesentlich günstigere Terrainverhältnisse, die eine schönere und zweckmäßigere Aus¬ gestaltung einer Weganlage, falls eine solche überhaupt not¬ wendig ist, gestatten. Der Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses lautet: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Änderung der provisorischen Baubewilligung vom 12. 12. 1935, Z1. 5730, für einen von der Partei Franz Siller erbauten Schuppen wird dahin genehmigt, daß der derzeitige Bauzustand als Definitivum zu gelten hat. Die Änderung des Verbauungsplanes wird insoweit bewilligt. Beim allfälligen Auftreten einer Notwendigkeit der Errichtung eines Verbindungsweges zwischen der Sierningerstraße und der Fabriksstraße ist derselbe auf dem Gelände der Buckligen Wiese an anderer geeigneter Stelle durchzuführen." Bürgermeister L. Steinbrecher: „Wünscht hiezu jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist angenommen. Ich bitte, zum nächsten Punkt der Tagesordnung zu kommen." Vo 31/49 Bewi) 21.. 4 n Mitteln für die Anderung der Beung nlagen in ndeeigenen Gebauden den Wok Be und Bruckne: rase 3 und 4. Der nächste Puhkt behandelt die Bewilligung von Mitteln für die Anderung von Beleuchtungsanlagen in gemeindeeigenen Gebäuden. Nach Verlesung des Amtsberichtes. der Mag. Abt. VI vom 22. 8. 49 wurde der Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses gestellt, welcher lautet: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur Durchführung der Elektroinstallationsänderungen in den ge¬ meindeeigenen Gebäuden Brucknerstraße 3 und 4 sowie Josef-Wokral¬ Straße 1 wird der Betrag von S 7.500.—- und die Auftragsertei¬ lung an die Firma Elektrobau- A. G. Steyr bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. 920-76 bA/VI o. H. zu nehmen, wobei die Rückzahlung

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