Gemeinderatsprotokoll vom 2. Dezember 1949

Sehr verehrter Gemeinderat! Nach einem früheren Gemeinderatsbeschluß wurde mit Wirkung vom 1. 7. 1949 ein eigenes Gesundheitsamt, bezw. Physikat, be¬ schlossen. Die theoretische Durchführung wurde in einer Nie¬ derschrift, nach einer Verhandlung zwischen der Landesregie¬ rung, der Bezirkshauptmannschaft Steyr und dem Magistrat Steyr, vorgenommen, weil die praktische Durchführung gezeigt hat, daß es nicht so weiterzuführen ist, wie bisher. Diese Verein¬ barung mit der Bezirkshauptmannschaft und der Landesregierung haben wir im Finanz- und Rechtsausschuß beraten und ich bringe folgenden Antrag: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Die am 7. 7. 1949 zwischen dem Amt der o. ö. Landesregierung, dem Magistrat Steyr und der Bezirkshauptmannschaft Steyr ge¬ troffene Vereinbarung über die Aufteilung des Personal- und Sachaufwandes der Gesundheitsabteilung zwischen der Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr und dem Magistrate Steyr, nachstehenden Inhaltes, wird genehmigt: „Bisher wurden die Agenden des Gesundheitswesens im Bereiche des Magistrates und des Bezirkes Steyr von der Gesundheits¬ abteilung der Bezirkshauptmannschaft Steyr geführt. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Trennung des Sanitäts¬ dienstes und Gesundheitsdienstes zwischen Magistrat und Be¬ zirkshauptmannschaft geboten. Ab 1. Juli 1949 wird beim Ma¬ gistrat eine eigene Gesundheitsabteilung errichtet, die ent¬ sprochende Abteilung bei der Bezirkshauptmannschaft bleibt weiterhin bestehen. Aus personellen und sachlichen Erwägungen scheint es zweck¬ mäßig, die rein technischen Einrichtungen weiterhin gemeinsam zu benützen. Daraus ergibt sich, daß sowohl das vorhandene Personal als auch die Einrichtungen beiden Behörden zur Ver¬ fügung stehen sollen. Nach längerer Diskussion über die Voraussetzungen sowie die praktische Durchführung wurde folgendes vereinbart: Grundsätzlich hat jeder der beiden Amtsärzte die in seinem Be¬ reiche anfallenden Agenden zu führen. Für die Agende „Tuber¬ kulosenfürsorge“ scheint es zweckmäßig, für beide Amtsbereiche

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