daß der Magistrat jederzeit aus dem Sammelauftrag die Professionistenarbeiten streichen und gesondert vergeben kann. Die Ausgabe ist bei der neu zu schaffenden außerplanmäßigen Haushaltsstelle 620-47 des o. H. zu buchen und die Deckung aus allgemeinen Einsparungen zu nehmen. In der Folge ist folgender Amtsbericht vom 29. 9. 1949 des Stadtrechnungsamtes in Vorlage gebracht worden: Wie aus der Übersicht über die Abwicklung der Haushaltsgebarung des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes 1949 vom 20. 9. 1949 zu erschen ist, ist der Kostenaufwand für das gegenständliche Bauvorhaben im ordentlichen Haushalt nicht unterzubringen. Die Verrechnung ist daher nur im außerordent¬ lichen Haushalt durchführbar und ist hiefür die Deckung aus Rücklagen im Jahre 1949 bis zum Betrage von S 80.000.-- als erste Baurate gegeben. (Post 41 der Übersicht). Die Verrech¬ nung würde bei H. St. 620-31 a. o. H. erfolgen, nicht, wie in der Übersicht angegeben, bei H. St. 920-34 a. o. H. Um Genehmigung dieser Abänderung wird gebeten. Der gegenständliche Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses lautet nunmehr: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Nachstchende Änderungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. 9. 1949, 21. 4103/49, werden bewilligt: Die Kostenverrechnung beim Ausbau des Posthof-Nebengebäudes zu Wohnungen ist im außerordentlichen Haushalt durchzuführen und hiefür die Deckung aus Rücklagen im Jahre 1949 bis zum Betrage von S 80.000.—- als erste Baurate zu nehmen. Die Verrechnung hat bei H. St. 620-31 a. o. H. zu erfolgen." Bürgermeister Leopold Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist ange¬ nommen." BerichterstatteStadtrat Hans Schanovsky: des Rechtsverhältnisses betr den Be- 21. 2741/49 Festlegung iob des Gesundheitsaienstes des Magistrates bet
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