Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 1949

10. Personalzulagen. Den nach Schema II der Gehaltsordnung für die Beamten der Stadt Steyr entlohnten Bediensteten können für ständige Leistungen mit überdurchschnittlichem Arbeitserfolgt Zulagen gewährt werden. Für bestimmte besondere Zwecke können für Bedienstete aller Gehaltsschemen Sonderzulagen gewährt werden. 11. Überstundenentlohnung. Für Dienstieistungen im Amte oder am normalen Arbeitsort über die vorgeschriebene Arbeitszeit hinaus erhalten die Bediensteten aller Gehaltsschemen Überstundengebühren. Zur Bezahlung von Überstunden darf nur eine über 48 Stunden wöchentlich hinausgehende Arbeitszeit herangezogen werden. Die Entlohnung der Überstunden von der 9. Dienst- bezw. Arbeitsstunde an ist mit nachfolgenden Zuschlägen zu berechen: 23 Wiger Zuschlag Für die Tagesüberstunden 6 - 22 Uhr Nachtüberstunde 2 - 6 Uhr) " Sonntagsüberstunde " Feiertagsüberstunde ir Bedienstete nach Schema I kann die Berechnung der Überstundengebühr für jede Verwendungsgruppe nach der arithmetischen Mitte der Bezüge erfolgen. Voraussetzungen für die Überstundenentlohnung ist die volle und regelmäßige Ausnützung der täglich vorgeschriebenen Arbeitszeit, auf der Basis von 48 Stunden. Überstunden dürfen nur aufgerechnet werden, wenn vorher die unbedingte Notwendigkeit der Überstunden festgestellt und vom Bürgermeister die Zustimmung erteilt und die Anordnung derselben getoffen wurde. Die Leistung von Überstunden im städt. Wirtschaftshof wird vom Bürgermeister jeweils gesondert geregelt. Anträge auf Leistung von Überstundenarbeiten sind von den Abtlich bei der Per- teilungsleitern immer vorher rechtzeitig schri sonalstelle einzubringen. Die Anordnung von lallweise dienstnot¬ wendigen unvorhergesehenen Überstunden kann von den Amtsleiter erfolgen. Eine solche Anordnung werpflichtet jedoch zur sofortigen Einholung der nachträglichen Genehmigung. Die worgesetzten Dienststellen haben am Ende jeden Monates zur Flüssigmachung der i nachhinein auszuzahlenden Überstundenentlohnung Nachweise mit tageweiser Überstundenleistung der Personalstelle vorzulegen, welche die Auszahlung veranlaßt. Die Berechnung der Überstundengebühr hat auf der Basis des Grundbezuges ohne Zulagen und Nebengebühren zu erfolgen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Bgm. L. Steinbrecher: Sehr verehrter Gemeinderat! Heute sind wir am Schlusse der laufenden Funktionsperiode angelangt. Es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen meinen Dank und die Anerkennung für die geleisteten Dienste auszusprechen. Ich darf wohl

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2