Gemeinderatsprotokoll vom 21. September 1949

5. Schwundgeld des Kassien Der Hauptkassier erhält S 50.—, der Kassier im Fürsorge- und Jugendamt S 25.— pro Monat als Zulage. Für die Kassierung in der städt. Freibank wird ein Schwundgeld von S 10.—- in jenen Monaten gewährt, in denen eine Kassierungs tattfand. Die Auszahlung ist mit der effektiven Ausübung des Dienstes verbunden. 6. Entschädigung für die Abnützung eigener Fahrräder u. Werkzeuge. Die städt. Bediensteten erhalten für die Abnützung eigener Fahrräder, soferne diese nachweislich regelmäßig und in überwiegendem Ausmaße für Dienstzwecke Verwendung finden, eine monatliche Abnützungsentschädigung von S 10.--, für Motorräder eine solche von S 25.-. Für Fahrten Bediensteter von der Wohnung zur Dienststelle und umgekehrt wird eine Entschädigung nicht gewährt. Für die Abnützung eigener Werkzeuge, deren Benützung vom zuständigen Abteilungsleiter genehmigt worden ist, wird pro Stunde eine Zulage von S O.20 gewährt. 1. Außendienstzulagen: Auf die Außendienstzulagen haben die nach Schema II und IV entlohnten Bediensteten sowie die nach Schema I und III entlohnten Aufsichtspersonen Anspruch, wenn sie, ohne die Voraussetzungen für die He der Gewährung sonstiger Zulagen zu erfüllen, ganz oder mehr als die Hälfte der Dienstzeit im Außendienst verbringen. Diese Zulage beträgt je nach dem Ausmaße der Beanspruchung im Außendienst und unter Berücksichtigung der hiebei auftretenden Erschwernisse und Mehraufwendungen monatlich: In Stufe S 100.— 80.-- II " 60.— III "40.-- IV 8. Erschwernis- und Gefahrenzulagen. Erschwernis- und Gefahrenzulagen gebühren den nach Schema I und III entlohnten Bediensteten, wenn diese unter besonders er¬ schwerenden und gefährlichen Umständen zu arbeiten verpflichtet sind. Die Erschwernis- und Gefahrenzulage beträgt pro Arbeits¬ stunde 0,15 a) bei Bauarbeiten in Tiefen von 2 - 4 m 2 - 5 m 0,20 über 5 m „30 b) bei Straßenölung und -teerung 0,15 c) bei Pissoir-, Kanalräumung und sonstigen gleichartigen Dienstverrichtungen gesundheitsschädigender Art 0,30 d) bei der Kehrichtabfuhr 0,30 e) bei Kompressorarbeiten 0,30 f) bei der Kehrichtplanierung 0,40 9. Pumpenwärterzulage. Den städt. Pumpenwärtern ist ihre gesamte Mehrdienstleistung pro Monat mit dem Betrage von S 110.-- zu pauschalieren.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2