"Die Wasserleitungsgebühr wird mit Wirkung vom 1. Juli 1949 (ab 3. Quartal) mit 45 Groschen je Kubikmeter Wasser festgesetzt. Für Wasserabnehmer ohne Zähler wird die Pauschalgebühr für die Mindestabnahme für eine Gartenleitung mit S 22.50 und für eine Haus- und Gartenleitung mit S 45.— pro Jahr festgesetzt. Für den Stadtteil Münichholz beträgt die Wasserleitungspauschalgebühr, insolange der Wasserverbrauch durch Einbau von Wassermessern nicht ermittelt werden kann, je Wohnung und Monat ab 1. August 1949 S 3.60." G. R. August Moser: Im Namen der Fraktion der KPO habe ich bereits in der letzten Sitzung gegen diese Erhöhung gestimmt, mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß gerade die Auswirkungen des 3. Lohn- und Preispaktes den Arbeitern und Angestellten bedeutende Lasten auferlegt haben. Ich sehe mich daher veranlaßt, neuerlich gegen diesen Antrag zu stimmen. Bgm. Steinbrecher verweist im Zusammenhange mit den Ausführungen des G. R. Moser darauf, daß diese Erhöhung bereits in dermletzten Sitzung des Gemeinderates beschlossen wurde, daß jedoch in der Abfassung des Antrages ein Versehen des Amtes vorliegt, da irrtümlicherweise falsche Ziffern eingesetzt wurden. Nach Abstimmung wird der Antrag gegen die Stimmen der KPO (3) angenommen. Berichterstatter Stadtrat Ludwig Wabitsch: 21. 4642/49 Instandsetzungs- und Verschönerungsarbeiten in den städt. Kindergärten und Mutterberatungsstellen während der Ferien 1949. Gemäß e ines Amtsberichtes der Mag. Abt. VI vom 1. 8. 1949 sind während der Ferien der Kindergärten dringende Instandsetzungsarbeiten in diesen durchzuführen. Die Gesamtkosten stellen sich nach überschlagsweiser Schätzung auf S 8.500.--, welcher Betrag bereits unter H. St. 471-71 und 471-72 präliminiert ist. Die Gesamtkosten dürften jedoch bei Ausführung kleinerer Änderungen bezw, Ergänzungen den präliminierten Betrag um ca. S 1.000.-- bis 2.000.-- überschreiten. Die Einsparung hiefür kann bei H. St. 471-31 erfolgen, da ein Teil als Ausgaben für Mietobjekte gilt. Antrg des Stadtrates vom 2. 8. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Für Instandsetzungs- und Verschönerungsarbeiten in den städt. Kindergärten und Mutterberatungsstellen während der Ferien 1949 wird nach Maßgabe des Amtsberichtes der Mag. Abt. VI vom 1. 8. 1949 der Betrag von S 8.500.— bewilligt. Die Deckung für den Betrag von S 7.500.- ist aus H. St. 471-71 und
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2