Länge von 110 m zu verlegen. Die Kosten hiefür belaufen sich auf S 8.138,23. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Wasserversorgung des Gebietes Schnallentorweg durch Anlegen einer Wasserleitung in einer Länge von ca. 110 m wird der Betrag von S 8.138,23 bewilligt. Die Ausgabe ist bei H. St. 714-33 a. o. H. zu buchen und die Deckung aus Einsparungen bei den Mitteln für die Annabergleitung zu nehmen. Die Grabarbeiten sind an die Fa. Neudeck zu vergeben." Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: 21. 4857/49 Aufstellung einer Leichtwand in der neuen Schule Munichnolz V 1. Um die Mädchen- und Knabenhauptschule in der neuen Schule in Münichholz unterbringen zu können, ist es erforderlich, im Foyer eine Leichtwand für den zukünftigen Zeichensaal aufzustellen. Die Kosten betragen S 7.234.-. Antrag des Bau- und Verwalt ungsausschusses vom 8. 8. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur Herstellung einer Absonderungswand in der Vorhalle der Schule V 1 Münichholz zwecks Schaffung eines Zeichensaales wird der Betrag von S 7.300.—- und die Auftragserteilung an den städt. Wirtschaftshof bewilligt. Die Deckung dieser Ausgabe ist durch Einsparungen bei H. St. 210-71 VI/bA.o.H. zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 21. 385/Präs. 49 Nachträgliche Genehmigung von Stadtratsbeschlüssen, welche in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen. In den Jahren 1946 und 1947 wurden vom Stadtrat Beschlüsse gefaßt, die nach dem Gemeindestatut in die Kompetenz des Gemeinderates fallen. Einem Wunsche des Rechnungshofes entsprechend, bedürfen diese noch nachträglich der Genehmigung des GemeinderatesDer Gemeinderat wolle daher beschließen: „Nachstehende Stadtratsbeschlüsse werden nachträglich genehmigt: 1.) Beschluß vom 10. 1. 1946, 21. 19/ räs.46 betr. die Geschäftsordnung für den Gemeinde- und Stadtrat; 2.) Die Beschlüsse vom 15. 10. 1946 und 3. 6. 1947, 21. 2534/45 bezw. 3744/47 betr. die Erhöhung der Subvention an die Freiw. Feuerwehr Steyr von S 600.-- auf S 800.-- bezw. S 1.000.-- monatlich; 3.) Beschluß vom 12. 11. 1946, 21. 3345/46 betr. die Genehmigung der Bilanz 1945 der städt. Unternehmungen;
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