"Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur Durchführung des Wasserleitungsanschlusses der Wasserleitung Steyr, Teilgebiet IX an die Aichetgasse wird der Betrag von insgesamt S 60.211,45 bewilligt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Kosten für die Erd- und Baumeisterarbeiten der Fa. Neudeck in Steyr in Höhe von S 25.442,09 und die Kosten für die Installationsarbeiten der Firma Kriszan in Steyr in Höhe von S 34.769,36. Die Ausgabe ist bei H. St. 714-33 zu buchen und die Deckung hiefür aus Rücklagen zu nehmen. Die Arbeiten können sofort in Angriff genommen werden." Der Antrag wird einstimmig. angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Karl Kokesoh: 21. 4401/49 Subventionserteilung zum Bau der Wasserleitung in der Siedlung Neulust-Reichenschwall. Die Erste Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Steyr und die Wohnungsgenossenschaft „Styria", Steyr, haben dem Magistrate ein Ansuchen um Erteilung einer Subvention für die Errichtung der Wasserleitung der Siedlung „Neulust" vorgelegt. Als Unterlage zur Überprüfung des Subventionsantrages wurden von Seiten der Siedlungsgenossenschaften die Drucklinienpläne und die Kostenzusammenstellung dem Stadtbauamte zur Verfügung gestellt. Bei der Überprüfung dieser Unterlagen wurden keine Mängel technischer oder finanzieller Natur festgestellt; es mußte lediglich der Kostenbetrag für die Hausanschlüsse gestrichen werden, da dieser Arbeitsvorgang gemäß dem Wasserleitungsregulativ eine rein private Angelegenheit darstellt. Die Kostenzusammenstellung ist in Material und Arbeit gegliedert; unter dem Arbeitsumfang ist jedoch nicht die Grabarbeit enthalten, die für die Verlegung der Wasserleitung notwendig war. Bisher wurde das Wasserversorgungsgebiet östlich der Steyrtalbahn fertiggestellt; südlich der Bahn bestehen noch keine Aufschließungsarbeiten für die Wasserleitung. Der Subventionsantrag ist deshalb nur ein Teilantrag, der nicht das gesamte Gebiet umfaßt. Gemäß Amtsberichtes des Stadtbauamtes vom 5. Sept. 1949 kann die erbetene Subvention laut des Antrages vom 20. 7. 1949 in Höhe von S 70.000.—- als angemessen angesehen werden. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Über Ansuchen der Ersten Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft
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