tragserteilungen für die Professionistenarbeiten an die Bestbieter zu geben. Die Arbeiten können sofort in Angriff genommen werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 21. 3690/49 Neue Leichenhalle Steyr; Anschaffung der Inneneinrichtung. Über Beschluß des Finanz- und Rechtsausschusses und auf Grund der Bürgermeisterentscheidung gemäß § 49, Abs. 8) des Gemeindestatutes wurde die sofortige Inangriffnahme der Arbeiten betr. die Anschaffung einer Inneneinrichtung der neuen Leichenhalle verfügt. Laut einer von den städt. Unternehmungen übermittelten Kostenaufstellung ist zur Anschaffung der Inneneinrichtung incl. Arbeitslohn für Professionisten und div. Kleinmaterial ein Betrag von S 73.602,60 erforderlich. Obiger Beschluß bedarf der nachträglichen Genehmigung des Gemeinde¬ rates. Antrag des Finanz- u. Rechtsausschusses vom 12. 8. 1949: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Anschaffung der Inneneinrichtung der neuen Leichenhalle wird der Betrag von S 73.602,60 bewilligt. Die Ausgabe ist bei H. St. 717-33 a.o.H. zu buchen und die Deckung aus Rücklagen zu nehmen. Die Arbeiten können sofort in Angriff genommen werden. Der Antrag wird einstimmig angen ommen. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: 21. 4786/49 Wasserleitung Steyr, Teilgebiet IX; Anschluß an die Aichetgasse. Im Zuge der geplanten Wasserleitungsverlegung in der Sierningerstraße wurde seitens der Bewohner der Aichetgasse der Wunsch laut, die für einen späteren Zeitpunkt vorgesehene Verlegung der Wasserleitung in der Aichetgasse bereits jetzt vorzunehmen. Für den Anschluß an die städt. Wasserleitung kämen lt. Berichtes des Stadtbauamtes vorläufig ca. 28 Hausbesitzer in Frage. Diesem Wunsche entsprechend hat das Stadtbauamt die Ausschreibung der Arbeiten vorgenommen und zur Ausführung der Erd- und Baumeisterarbeiten die Fa. Neudeck, Steyr, für die Installationsarbeiten die Firma Kriszan vorgeschlagen. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf S 60.211,45. Antrag des Finanz- u. Rechtsausschusses vom 12. 8. 1949:
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