Gemeinderatsprotokoll vom 15. Juli 1949

Antrag des Finanz- u. Rechts- sowie des Bau- u. Verwaltungsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Ankauf von 50 Stück imprägnierten Lichtmasten mit einem Gesamtkostenbetrage von S 6.737.-- wird genehmigt. Die Deckung ist aus H. St. 710-31 a.o.H. durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen zu nehmen. einstimmig ohne Debatte angenommen. Der Antrag wird Berichterstatter Gemeinderat Franz Pöschl: Z1. 3603/49 Zuschuß für den Wasserleitungsbau im Siedlungsgebiet Ennserstraße. Die I. Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Steyr ist mit Ansuchen vom 9. Juni 1949 um Bewilligung eines Beitrages zum Wasserleitungsbau im Siedlungsgebiete Ennserstraße an den Magistrat herangetreten. Laut Bericht des Stadtbauamtes vom 22. 6. 1949 wurde die Eingabe aufgrund der nachträglich eingeholten Unterlagen über die Angemessenheit und Richtigkeit, überprüft. Die Durchführung der Arbeit bezieht sich auf den 1. Bauabschnitt mit einer Leistung von 425 m Wasserleitung einschl. der dazugehörigen Hauswasseranschlüsse. Grundsätzlich hat der Magistrat Steyr Beihilfen für Wasserleitungsverlegungen nur für Rohrstränge gewährt, die auf öffentlichem Grunde liegen oder, falls eine Überquerung von Privatgründen notwendig ist, der allgemeinen Versorgung dienen. Die von der Genossenschaft angeführten Posttionen beinhalten aber auch die Materialien und die Grabarbeiten für die Hausanschlüsse und mußten diese gestrichen werden. Die an geführten Beträge reduzieren sich demnach auf folgende Werte: S 19.091,42 1) Installation durch Fa. Kriszan " 23.375.— 2) Rohrankauf durch die Genossenschaft " 19.757,50. 3) Grabarbeiten Der Bau- und Verwaltungsausschuß sowie der Finanz- und Rechtsausschuß haben sich mit o.a. Ansuchen befaßt und den Antrag gestellt: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Der I. Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Steyr wird zum Wasserleitungsbau im Siedlungsgebiete Ennserstraße aus Gemeindemitteln eine Zuwendung von 852.223,92. erteilt. Die Deckung ist aus H. 620-71 III/b. A. zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen.

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