Gemeinderatsprotokoll vom 15. Juli 1949

diesem Haushaltsjahr nicht zur Durchführung gelangen werden. Die Mag. Abt. II wird beauf agt, die genaue Höhe der Voranschlagsüberschreitungen festzustellen und darüber so rechtzeitig zu berichten, daß die entsprechenden Einsparungen auch gemacht werden können. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Z1. 4268/49 Regelung der Wasserleitungsgebühren für das Stadtgebiet Steyr. Durch die Erhöhung der Personalkosten, des Materials und insb. des Stromes kann mit dem dzt. Wasserzins in der Höhe von 35 gr per cbm die kostenmäßige Deckung nicht mehr gefunden werden. in Angleichung an die Gebührenerhöhungen, welche anderer Städte Ober- und Niederösterreichs durchgeführt haben, muß auch der Magistrat Steyr die unbedingt notwendige Gebührenerhöhung vornehmen, um die kostenmäßige Deckung zwischen Ausgaben und Einnahmen zu erreichen, das ist durch eine Erhöhung um 10 Groschen pro chm bezw. um 60 Groschen pro Wöhnungseinheit und Monatspauschalzins für den Stadtteil Münichholz. Für die Errechnung des neuen Wassertarifes hat das Bauamte deshalb das Schema des Fachverbandes der Gas- und Wasserwerke für die neue Gebührenfestsetzung verwendet. Der Berichterstatter betont, daß Steyr im Vergleiche zu anderen Städten, z. B. St. Pölten, Salzburg und Wien, trotz Erhöhung noch immer die niedrigsten Wasserleitungsgebühren verrechnet. Es wird daher vom Finanz- und Rechtsausschuß der Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Wasserleitungsgebühren werden mit Wirkung vom 1. 8. 1949 mit S -.45 pro m3 festgesetzt. Für Wasserabnehmer ohne Zähler wird die Pauschgebühr fur die Mindestabnahme für eine Gartenleitung mit S 22.50 und für eine Haus- und Gartenleitung mit S 45.-- pro Jahr festgesetzt. Für den Stadtteil Münichholz wird die Wasserleitungsgebühr pro Wohnungseinheit auf S 3.10 pro Monat erhöht. Stadtrat Hans Kahlig nimmt für die Fraktion der kommunistischen Gemeinderäte gegen den Antrag Stellung, da die Erhöhung der Wasserleitungsgebühren eine neuerliche finanzielle Belastung der Arbeiterschaft darstellt. Der Bürgermeister läßt sodann über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird gegen die Stimmen der Fraktion der KPO (3) angenomme Berichterstatter Stadtrat Josef Fellinger: 21. 3213/49 Ankauf von zwei fabriksneuen Steyr-Diesel IKWs, 30, im Zuge der Erneuerung des Fuhrparkes des stadt. Wirtschaftsnofes. Im Zuge der Erneuerung des Fuhrparkes des städt. Wirtschafthofes, der, wie berieits im Rechnungsabschluß 1948 ausgeführt, durch die

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