Gemeinderatsprotokoll vom 11. Juli 1949

20. ordentliche Sitzung. Protokoll über die 20. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 11. Juli 1949. Beginn der Sitzung: 17,00 Uhr. Tagesordnung: Berichterstatter Bürgermeister Leopold Steinbrecher: Zl. 287/Präs. 49 Gemeinderatswahlen 1949. Offentliche Sitzung. Anwesende: Bürgermeister Leopold Steinbrecher als Vorsitzender, Bürgerm. Stellv. Franz Paulmayr, Bürgerm. Stellv. Gottfried Koller, die Stadträte Dedic Karl Schanovsky Hans Enge Franz Fellinger Josef Ebmer Hans Wabitsch Ludwig Kahlig Hans die Gemeinderäte Ennsthaler Wilhelm Steininger Oskar Trauner Franz SPÖ Hofer Franz Fischer Karl Trauner Franz ÖVP Hallwirth Josef Ulrich Emanuel Hochgatterer Anton Vogelsam Josef Huemer Alois Weindl Anton Huemer Maria Wipplinger Karl Kokesch Karl Wokral Josefine Pöschl Franz Pöschl Josef vom Magistrate: Mag. Dir. Dr. Ferdinand Häuslmayr, Mag. Dir. Stellv. Dr. Karl Enzelmüller, Mag. Ob. Koär. Romuald Götz, Dr. Erlefried Krobath. Schriftf.: M. Kanitz

Abwesend waren: die Gemeinderäte Franz Schnabl, Franz Enöckl, August Moser, Josef Wohlfahrt, Vinzenz Ribnitzky, Julius Rußmann, Josef Mayrhofer, Karl Riha. Zu Protokollprüfern wurden die Gemeinderäte Hofer Franz und Steininger Oskar ernannt. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest. 21. 287/Präs. 49 Gemeinderatswahlen 1949. Berichterstatter Bürgermeister Steinbrecher entwickelt in großen Zügen die Bestimmungen der neuen Wahlordnung, die im großen und ganzen der Nationalratswahlordnung angepaßt ist. Von der gebundenen Liste allerdings wurde aus wahltechnischen Gründen abgegangen, da die Ermittlung der Wahlpunkte bei Aufstellung von 72 Kandidaten (doppelt soviel als Gemeinderatsmitglieder sind) geradezu unmöglich erscheint. Aufgrund der Parteienvereinbarung wurde auch die Zusammenlegung der Wahlen mit den Nationalrats- und Landtagswahlen festgelegt. Der Berichterstatter stellt daher folgenden Antrag: "Der Gemeinderat der Stadt Steyr beschließe: 1. Die Gemeindevertretung wird gemäß § 61, Abs. 3 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr mit dem Tage dieser Beschlußfassung aufgelöst. Sie behält ihre Funktion bis zum Tage der Konstituierung des neugewählten Gemeinderates bei. 2. Die Gemeinderatswahl wird in Verbindung mit den Nationalrats- und Landtagswahlen am 9. Oktober 1949 durchgeführt. 3. Der in der Anlage beigeschlossene Entwurf einer Wahlordnung für den Gemeinderat der Stadt Steyr wird genehmigt. Der Antrag wird ohne Debatte einsiimmig angenommen. Schluß der Sitzung: 17.25 Uhr. Der Vorsitzende: Die Protokollprüfer: Der Prot. Führer:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2