Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Anfertigung von Wandmalereien in der Leichenhalle am Tabor durch den akad. Maler Prof. Otto Götzinger wird der Be¬ trag von S 10.000.-- (Schillinge zehntausend) bewilligt. Diese außerplanmäßige Ausgabe ist bei H. St. 717-31 a.o. H. zu buchen und aus rücklagen zu decken“. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der rall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Gottfried Koller: 21. 7007/48 Neubau des Kindergartens Taschlried: Kostenbewillisung und Vergebung der Baumeisterarbeiter. Laut Bericht des städt. Bauamtes ist durch den Beginn der Baumeisterarbeiten für obiges Bauvorhaben die Herstellung einer Bauwasserleitung notwendig. Um die Gesamtkosten zu senken, wäre es zweckmäßig, die Bauwasserleitung so zu verlegen, daß sie später als Hauptzuleitung der Wasserversorgung für den Kindergarten dienen kann. Nachdem die Vergebung der Installationsarbeiten noch nicht erfolgt ist, erscheint es zweckmäßige, die Verlegearbeiten durch die Stadt selbst durchzuführen, während die Grabarbeiten von der bauausführenden Firma Hirschberger gemacht würden. Der Antrag des Bau- und Verwaltungs- und des Finanz- und Rechtsausschusses lautet: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur Verlegung der Wasserleitung Kindergarten Taschelried, und zwar für Grabarbeiten und Installation, wird der Betrag von S 4.270.-- bewilligt. Hievon sind die Grabarbeiten mit einem Kostenpunkt von S 1.260.—- der Baufirma Hirschberger in Auftrag zu geben, während die Installationsarbeiten im Betrage von S 3.010.-- in eigener Regie durchgeführt werden sollen. Die Deckung ist aus H. St. 471-31 a.o. H. zu nehmen. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht ? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Johann Ebmer: 21. 1323/49 Entscheidung über die Berulung der Berufungswerber Koman Hoyka, Michael Moser, Josef Landthaler,
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