Gemeinderatsprotokoll vom 24. Mai 1949

S 300.000.-- aus H. St. 665-31 a.o.H., S55.000.-- aus H. St. 712-33 a.o.H., S 34.784,58 aus H. St. 712-31 a.o.H, wobei entgegen der haus¬ haltsmäßig vorgesehenen Deckungsregelung diese durch Entnahme aus Rücklagebeständen zu suchen ist. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der. Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 2292/49 Fertigstellung der Ramingbachbrücke: Vergebung der Arbeiten und Bewilligung der Baukosten. Die Ramingbachbrücke wurde an Stelle der gedeckten Brücke während des Krieges erbaut, jedoch wurden die Abdeckplatten für die Brüstungsmauern nur mehr teilweise geliefert und eingebaut. Außerdem ist, die Brüstungsmauer am rechten Widerlager bombenbeschädigt. Diese Mängel sind sehr augenfällig und war das Stadtbauamt seit Kriegsende bestrebt, diese zu beheben. Laut einem Amtsbericht des städt. Bauamtes liegt nun ein Anbot der Firma Woldrich mit einem Kostenpunkt von S 18.589,90 vor. Die Fa. Woldrich ist für diese Arbeit prädestiniert, da die verkleidungssteine mit den schon be¬ stehenden übereinstimmen müssen und diese seinerzeit von der ra. Woldrich geliefert wurden. Die Gesamtbaukosten betragen einschl. unvorhergesehener Arbeiten S 20.000.—. Der rinanz- und Rechtsausschuß sowie der Bau- und Verwaltungsaus¬ schuß stellen den Antrag: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Zur rertigstellung der Restarbeiten bei der Kamingbachbrücke wird der Betrag von S 20.000.-- (Einschließlich des Sicherheitsfaktors) genehmigt. Die Deckung ist bei H. St. 668-34 a.o.H. zu nehmen. Die Arbeiten sind an die ra. Viktor Woldrich in Steyr zum Anbotspreise von S 18.589,90 zu vergeben." Em. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewinscht Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 4186/46 Leichenhalle am Tabor: Aniertigung von Wandmalereien. Für die in der Leichenhalle am Tabor zu erstellenden Wandmalereien hat Herr Otto Götzinger, akad. Maler einen Kostenüberschlag eingebracht und belauren sich die Kosten auf S 10.000.—-. Diese Kostensumme ist in den Gesamtkosten für das Friedhofsgebäude seinerzeit, ebenso wie die Vorpiatzgestaltung, unberücksichtigt geblieben.

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