Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Franz Paulmayr: Zl. 1350/49 Ausbau des Plenklberges, I. Teil von der Ramingbachbrücke bis zur Holzstraße: Kostenbewilligung und Vergebung der Arbeiten. Gemäß Bericht des städt. Bauamtes erfolgte die Anbotseröfinung über den Ausbau des Plenklberges, I. Teil von del Kamingbach¬ brücke bis zur Holzstraße; die eingelangten Unterlagen wurden einer sachlichen und rechnerischen Überprüfung unterzogen. Der Ausbauteil umfast das Straßenstück von km O.o beim Brückenwiderlager der Kamingbachbrücke bis ungefähr zur sinmündung der Holzstraße und beträgt eine Länge von rund 280 m. Die rahrbahn besitzt eine durchschnittliche gleichbleibende Breite von 9m, die Gehsteige sind einerseits mit 2 m, andererseits mit 1.60 m Breite gehalten. Der schmälere Gehsteig verläuft an der Südseite der Fahrbahn; die Befestigung der Straße wie auch der Gehsteige soll in Kleinsteinen erlolgen. Im Zuge der Regulierung sind auch die mit dem Strabenbau in Verbindung stehenden Nebenarbeiten, die sich aus den Anrainerinteressen ergeban, berücksichtigt. Gleichzeitig mit der Regulierung der Straße ist auch ein Ent¬ wässerungsanal geplant, der ebenfalls in einer Länge von ca. 280 m, beginnend bei Profil 15 und endend bei der Ramingbachbrücke, verlaufen soll. Laut Bericht des Stadtbauamtes hat der städt. Wirtschaftshof über die Herstellung des Kanales und der Pllasterarbeiten das günstigste Anbot vorgelegt. Für die übrigen Arbeiten rangiert die rirma Neudeck & Co. Der Finanza und Rechts- und der Bau- und Verwaltungsausschuß, welch letzterer sich in seiner Sitzung vom 2. 5. 1949 eingehend mit dem geplanten Vorhaben befaßte, stellten den Antrag: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Ausbau des Pienklberges, I. Teil, zwischen Ramingbach¬ brücke und Holzstraße, wird der Betrag von S 389.784,58 einschl. eines 5 Wigen Sicherheitsfaktors genehmigt. Hievon entfallen auf die Arbeiten beim Straßengrundbau und Kanal, welche der ra. Neudeck in Auftrag zu geben sind, S 143.887,41, und S 227.336.— für die Pflasterung, welche dem städt. Wirtschaftshof zu über¬ tragen ist und S 18.561,17 auf den 5 %igen Sicherheitsfaktor. Die Deckung ist wie folgt zu nehmen:
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