Durch Ableben des Stadtrates Anton Azwanger gelangt die derzeit noch offene Stelle im Stadtschulrate zur Besetzung. St. R. Azwanger war Mitglied der SP0 und obliegt es daher der SPO, einen Ersatz namhaft zu machen. In diesem Sinne hat der Finanz- und Rechtsausschuß in seiner Sitzung vom 17. 5. 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: An Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Mitgliedes des Stadtschulrates Steyr, Landesrat Anton Azwanger, wird der von der Sozialistischen Partei namhaft gemachte Dipl.Kfm. Dr. Erlefried Krobath, geb. 17. 8. 1904, wohnhaft Steyr, Stadtplatz 6, in den Stadtschulrat berufen.“ Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das wort gewünschi? Dies ist nicht der rail. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: 21. 475/46 nückerwerbung des Bootshauses an der Enns von den Steyr-Werken. Der Gewerkschaftsbund hat in den Jahren vor 1934 mit dem Bau des Bootshauses an der Enns begonnen. Nach 1934 wurde dieses Unternehmen von dem Nachfolger des Gewerkschaftsbundes (in Steyr "Werksgemeinschaft“) weitergetrieben. Schließlich übernahmen die Steyr-Werke A.G., Betriebssportgemeinschaft, dieses Projekt und stellten das heute vorhandene Bootshaus her. Die Stadt hat dazu den Grund kostenlos beigestellt. In dem Grundabtretungsvertrag wurde jedoch bestimmt, daß für den Fall, daß die Werkssportgemeinschaft der Steyr-Werke zu bestehen aufhört, das Grundstück wieder an die Stadt zurückfallen soll. Dieser Vertragsfall ist nun eingetreten, sodaß die Stadt nun das Bootshaus zur Gänze in ihre Obhut nehmen kann. Es ist somit die Forderung der SteyrWerke auf Leistung eines Ablösebetrages von S 15.000.--zu er¬ füllen. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat in seiner Sitzung vom 17.5.49 denentrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Rückerwerbung des GrundStückes Parzelle 1061 EZ. 433, KG. Steyr, samt dem auf diesem errichteten Bootshaus gemäß Pkt. V des Grundabtretungsvertrages vom 1. 8. 1939 gegen Zahlung von S 15.000.— (fünfzehntausend S) wird genehmigt. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewunscht?
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