10. Die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung des Stallgebäudes muß von den vorstehenden Bedingungen abhängig gemacht werden und bilden diese einen integrierenden Bestandteil d er Baubewilligung. Der Bau- und Verwaltungsausschuß hat sohin nachstehenden Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschliesen: Die Änderung des Stadtverbauungsplanes vom Jahre 1929, genehmigt durch Gemeinderatsbeschluß vom 28. 3. 1940, Z1. 7583/29 im Bereiche des Besitzes des Bezirkshauptmannes Anton Weindl auf der Parzelle 939/2 und 940, KG. Steyr, nach Maßgabe des Amtsberich7* tes der Mag. Abt. III vom 26. 4. 1949, Z1. 2116/49, zum Zwecke der Errichtung eines Stallgebäudes auf dem Grundstücke Conscr. Nr. 952 bezw. 954, KG. Steyr, wird genehmigt. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Wer Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 21. 448/Präs. 48 Genehmigung eines Sonderdienstvertrages. Dem Gemeinderate liegt ein Sonderdienstvertrag mit Gangoli Zeilinger, Verwalter der städt. Altersheime vor, der der Genehmigung bedarf. Der Antrag des rinanz- und nechtsausschusses lautet daner: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Sonderdienstvertrag mit Gangolf Zeilinger, Verwalter der Altersheime, mit Entlohnung nach den Ansätzen der V. Dienstklasse, wird genehmigt." Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der rall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 3173/49 Erteilung eines Darlehens im Höhe von S 400.000.—- an diesstadtischen Unternehmungen: Da die Errichung einer Obuslinie bis auf weiteres zurückgestellt wurde, hat es sich als notwendig erwiesen, zur Verdichtung des Verkehres Steyr-Münichholz den Fuhrpark der städtischen Unternehmungen, durch Ankaul von zwei neuen Omnibussen zu ergänzen bezw. zu vergrößern. Die Unternehmungen sind jedoch derzeit nicht in der Lage, den Betrag für diese Neuanschaffung flüssig zu machen, weshalb dieselben an die Stadt um Gewährung eines Darlehens von S 400.000.-- herangetreten sind. Nach Beratung im Finanz- und Rechtsausschuß hat dieser in seiner Sitzung vom 17. 5. 1949 den Antrag gestellt:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2