Gemeinderatsprotokoll vom 29. März 1949

Bürgermeister L. Steinbrecher: Ich bitte daher den Gemeinderat, nachstehendem Antrage zuzustimmen: "Gemeinderatsbeschluß. Aus dem umfassenden Exposé des Stadtschulrates Steyr geht mit absoluter Deutlichkeit hervor, daß das Schulproblem dieser Stadt aus eigener Kraft der Gemeinde nicht gelöst werden kann. Die Gemeinde ist daher auf die Unterstützung des Bundes und Landes angewiesen, wobei sie selbstverständlich unter Hintanstellung wichtiger öffentlicher Bauten und kommunaler Aufgaben das Menschenmögliche zur Lösung dieser Frage beizutragen gewillt ist. Um aber eine Katastrophe hintanzuhalten, die unter anderem mit der Sperrung der Schulen für auswärtige Schüler verknüpit wäre, müssen schon jetzt die zuständigen Stellen des Bundes und Landes auf die drohende Gefahr aufmerksam gemacht werden. Der Herr Bürgermeister wird daher ersucht, mit den Abgeordneten des Bezirkes beim Herrn Bundeskanzler und den zuständigen Resortministern sowie beim Herrn Landeshauptmann und Landesschulrat und den Kammern vorzusprechen, um die genannten Stellen persönlich auf den Ernst der Situation aufmerksam zu machen und in entsprechende Verhandlungen zu treten. Dabei gibt sich der Gemeinderat der Stadt Steyr der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß der Notschrei der Stadtgemeinde Steyr nicht ungehört bleibt und jenes Verständnis findet, das diese Industriestadt und der gesamte Bezirk, denen eine beachtliche Rolle im Wiederaufbau Österreichs zukommt, mit vollem Recht beanspruchen können." nicht Bemerken möchte ich noch, daß/nur an Bund und Land, sondern auch an die verschiedenen Kammern, Industrien, Gewerkschaften etc. herangetreten werden wird, um auch von diesen Stellen jede mögliche Beihilfe zur verwirklichung dieses Programmes zu erlangen. Der Finanzreferent der Stadt, St. K. Hans Schanovsky, führt hierzu aus: Als Finanzreferent der Stadt muß ich Ihnen das fiananzielle Problem ganz besonders beleuchten. Wenn in dem Exposé des Stadi¬ schulrates zum Ausdruck kommt, daß sich die Gemeinde bereit erklären würde, 5 Mill. Schillinge aus eigener Kraft durch fünf Jahre hindurch beizusteuern, so bedeutet dies, daß wir aus dem ordent¬ lichen Haushalt jährlich 1 Mill. S. abzweigen müssen. Es ist dies

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