für den Fuhrpark des städt. Wirtschaftshofes wird der Betrag von S 18.655,70 bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. 721-31 f zu nehmen. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenomme 21. 3530/48 Genehmigung von S 7.300.-- für die Instandsetzung des Wasserleitungsrehrnetzes beim Hochbehälter Hinterberg. Mit Gemeinderatsbeschluß vom 10. 11. 1948 wurde aufgrund des Amtsberichtes vom 22. 5. 1948 zum präliminarmäßig vorgesehenen Betrag von S 6.000.-- ein weiterer Betrag von S 3.000.-- bewilligt. Die in der Folgezeit wider Erwarten eingetretenen Schäden in den Rohrleitungen wie auch bei den Anlagen am Hochbehälter machen eine neuerliche rhöhung des bisher bewilligten Betrages um S 7:300.—- erforderlich. Nach Beratung im Bau- und Verwaltungs- und im Finanz- und Rechtsausschuß wird der Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Eine weitere Überschreitung des vorgesehenen Betrages für verschiedene Rehrnetzinstandsetzungsarbeiten beim städt. Wasserleitungsnetz (Hochbehälter Hinterberg) um den Betrag von S 7.300.-- wird genehmigt Die Deckung ist bei H. St. 714-32 des H.Pl. 1948 zu nehmen. Diese Mehrausgabe ist durch die erzielte Mehreinnahme bei diesem Kapitel gedeckt. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist eins timmig angenommen. 21. 4853/47 Bau des Schußbodens an der Großen Fallenbrücke und Genehmigung der Sondererstattungen anläblich des Baues der Fallenbrucke. Bei der seinerzeitigen Vergebung des Baues der Failenbrücke an die ra. Neudeck wurden die Kosten mit einem voraussichtiichen Betrage von S 309.488,50 veranschlagt. Diese Summe wurde deshalb als vor¬ aussichtliche Summe veranschlagt, da durch Abänderungen der Massen geringe während des Baues gegenüber dem Projekt Anderungen zu erwarten sind. Im Zuge des Brückenbaues wurde als Zusatzarbeit ein Umbau des Schußbodens notwendig und ist hiezu die Stadtgemeinde gemäß Wasserrechtsverhandlung und Bescheid des Amtes der o.d. Landesregierung verpilichtet. Nach Beratung über die Gültigkeit des betrefrenden Anbotes in der Besprechung zwischen Stadtbauamtsvertretern und Vertretern der Firma Neudeck und der Entwurfsfirma Ing. Krieger, wurde ein Betrag in Höhe von S 13.340.-- als angemessen anerkannt.
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