magistratsprasidlum beauftragt." Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 586/49 Festsetzung der Viehmarktgebührensatze lur eingestelltes Schlacht- und Stechvien im Posthol. Das Veterinäramt des Magistrates hat an das Magistratspräsidium einen Antrag auf Erhöhung der Vieh- und rieischmarktgebühren betrerfend dad durch die viehagenturem im Posthor allwöchentlich eingestellte Schlacht- und Stechvieh gestellt, mit der Begrün¬ dung, daß die erlaufenden Unkosten aus den derzeitigen Gebühren nicht gedeckt werden können. Demzurolge hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 15. 2. 7949 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschlieben: Die Viehmarkugebührensatze für das durch die Viehagenturen im Posthof aliwochentlich eingestellte Schlacht- und Stechvich in lebendem und votem Zustande werden wie folgt neu lestgesetzt: S 3.- fur ein Kind fur ein Kalb S 1.05 S 0.75 fur ein Schaf fur ein Schwein S 1.25 Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewunscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Ende: 17.45 Uhr. Der,Norsitzende: Anntonge Die Protokollpruier: Der Protokolliunrer: utnd Ht Mosete
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