Rückstellungssache ausgeglichen waren. Die Kosten werden gegen¬ seitig aufgehoben und allfällige Ansprüche der Stadtgemeinde Steyr gegen die Gemeinde Garsten werden vorbehalten. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat deshalb in der Sitzung vom 8. 3. 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Dem Vereine „Kinderschutz in Garsten“ ist im Vergleichswege ein Betrag von S 11.000.-- (elf¬ tausehend Schillinge) unter der Bedingung zur Auszahlung zu bringen, daß mit diesem Vergleiche sämtliche Ansprüche dieses Vereines und der Stadtgemeinde Steyr, die diese Parteien aus dem Titel der Rückstellung des am 5. und 6. 9. 1940von der Stadtgemeinde Steyr gekauften Inventars des Kinderheimes Garsten nach dem 3. Rückstellungsgesetze gestellt haben und nach diesem oder einem anderen Gesetze zu stellen berechtigt wären, ausgeglichen sind. Sämtliche Kosten der Parteien werden gegenseitig aufgehoben. Allfällige Regreßansprüche gegen die Gemeinde Garsten werden vorbehalten. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Julius Russmann: 21. 5499/48 Veräußerung eines Teiles der Parzelle 1322. KG. Jägerberg, an Maria Wohlmut. Die Antragstellerin richtete an den Magistrat das Ersuchen, einen Grundstreifen voh 1.50 m Breite aus der Farz. 1322, KH. Jägerberg käuflich zu erwerben. Nach Genehmigung des Ansuchens durch den Bau- und Verwaltungsausschuß hat der Finanz- und Rechtsausschuß in seiner Sitzung vom 8. März 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Veräußerung eines Teiles der Parzelle 1322, KG. Jägerberg, in der Breite von 1.50 m, im Ausmaße von ca. 38 m2, zum Preise von S 12.—- pro m2, im übrigen zu den üblichen Bedingungen, wird genehmigt. Bgm. Leop. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht! Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 887/49 Ankaüf von Armaturen bei der Fa. Österr. Armaturen-Ges. in Wien im Betrage von S 5.650.—. Zur Ergänzung des Lagerbestandes mit Formstücken, die laufend benötigt werden und zum Teil überhaupt nicht oder nur in bescheidene Mengen vorhanden sind, ist es notwendig, den dringendsten Bedarf anzukaufen. Laut Amtsbericht des Stadtbauamtes vom 19.2.1949
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