Ratsprotokoll vom 11. März 1949

Um nun zu einer vergleichsweisen Regelung der Sache zu kommen, fand am 15. 1. 1949 mit den vertretern des Vereines "Frohe Jugend' und deren Anwalt Dr. Stavianicek eine Besprechung statt, in der beide Parteien die Sach- und Rechtslage erörterten, wobei insbesondere von Seiten der Vertreter der Stadtgemeinde darauf hingewiesen wurde, daß Nutzungsschäden überhaupt nicht in Erage kommen und daß die Stadtgemeinde als Gegenposten einmal einen Betrag von RM 3.988.- bezahlte Hypothek und S 177.78 ersparte Grunderwerbssteuer aufrechnen würde. Das Ergebnis der Besprechung war, daß sich der Verein „Frohe Jugend“ bereit erklärte, seine gesamte Forderung auf S 20.000.-- zu ermässigen und daß damit allen gegenseitigen Ansprüchen der Parteien aus dieser Rückstellungssache ausgeglichen wären. Der Stadtgemeinde Steyr wird aber ein Vorkaufsrecht hinsichtlich aller Grundflächen, die im Zeitpunkte der Vermögensentziehung zur EZ. 550 KG. Steyr gehört haben und im Rückstellungsverfahren von der Staatgemeinde Steyr oder dritten Erwerbern zurückgesteilt werden, eingeraumt. Die Kosten werden gegenseitig aufgehoben. Die Bedingungen im einzelnen ergeben sich aus dem Schreiben des Magistrates an Herrn Dr. Stavianicek vom 20.1.1949. Der Verein "rrohe Jugend“ hat durch Gegenzeichnung eines Durchschlages dieses Schreibens sein Einversiandnis erklärt. Laut Amtsbericht des Magistratsprasidiums vom 4. 2. 1949 kann der Vergleich als günstig zur Annahme emplonien werden. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat daner in Seiner Sitzung vom 8. 3. 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wollex in Abänderung seines B eschlusses vom 21. Mai 1948 beschließen: 1.) Die Stadtgemeinde Steyr als Erwerberin übergibt dem Verein „Frohe Jugend“ in Steyr als geschädigten Eigentümer und der Verein „Frohe Jugend" übernimmt von der Stadtgemeinde Steyr die Liegenschaft EZ. 550 KG. Steyr, Trennstück aus den Pfarrhofgründen, bestehend zur Zeit aus den Grundparzeilen 323/1, 323/13, 323/14, 323/15, 323/16, 23/17, 323/21, 323/2, 323/4 je Wiese und 279/1 Wald, wie sie liegt und steht, mit allen rechtlichen und tatsächlichen Zubehör und mit allen Rechten und Prlichten, wie sie am Tage des Vergleichsabschlusses bestanden haben. 2.) Die Stadtgemeinde Steyr bezahlt an den Verein "Frohe Jugend" in Steyr einen Betrag von S 20.000.-- in bar. 3.) Der Verein „Frohe Jugend“ in Steyr räumt der Stadtgemeinde Steyr ein Vorkaufsrecht an der Liegenschaft Ez. 550 KG. Steyr ein, weiters an den Liegenschaften EZ. 1721, 1722, 1723 KG. Steyr, deren Gutsbestand früher zur EZ. 550 KG. Steyr gehörte und während der Besitzzeit der Stadtgemeinde aus dieser Liegenschaft an dritten Personen abverkauft wurde, sich heute aber wieder im Eigentum des Vereines "rrohe Jugend" befindet, endlich an den Parzellen 1746 Baufläche, 323/12 Wiese und jenen Teilen der Parzellen 318/3, 318/5, 318/6 und 318/4 alle KG. Steyr, welche Teile einmal Bestandteile der EZ. 550 KG.

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