meinde eine naturliche Abnutzung nicht zu vertreten hat. Bauliche Veränderungen sind über besonderes Verlangen der Vermieterin zu beseitigen und der frühere Zustand auf Kosten der Stadtgemeinde wieder herzusteilen. Steyr, am. ber Finanz- und Rechtsausschuß hat sich mit vorstehender Ange¬ legenheit befaßt und in seiner Sitzung vom 8. März 1949 den Antrag gestelit: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Erwerbung der Liegenschaft EZ. 34, KG. Steyr, bestehend aus dem Grundstück 45 Baufläche, Haus D.Nr. 36 in Steyr, Stadtplatz 25, von den Eheleuten Heinrich und Karoline Fritsch, nach Maßgabe des anliegenden Entwurfes, wird genehmigt. Bgm.L.Steinbrecher: Wird zu vorstehendem Antrage das Wort ge¬ wünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Josef Fellinger: 21. 171/49 Genehmigung eines neuen Feuerbestattungstarifes. Nach den Richtlinien des Landestarifes für Oberösterreich wurden die Bestattungstarife für die Feuerbestattung in der Feuerhalle Steyr neu erstellt. Gemäß § 5, Pkt. 4 des Organisationsstatutes für die städt. Unternehmen bedürfen nun diese Richtlinien der Genehmigung durch den Gemeinderat. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat deshalb in seiner Sitzung vom 8. März 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Gemäß § 5, Pkt. 4 des Organisationsstatutes für die städt. Unternehmungen werden die anliegenden, mit Bericht vom 7. 1. 1949 von den städt. Unternehmungen der Stadt Steyr in Anlehnung an die Richtlinien des Landestarifes für O.0. erstellten Bestattungstarife für die Feuerbestattung in der Feuerhalle Steyr genehmigt." Tarifgruppe 1 Ware: Hochgekehlter Weichholzsarg Hochgek., reichverz. Kristall-Weichholzsarg S 375.-- 7.50 Auslagepapier in Velvet 4.50 Ölpapier 3.- Torfmull oder Sägespäne 4.50 Sargmatratze 1.50 Nägel Polster u. Überthan:
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