der KPO. nachstehenden Gegenantrag ein: "Da bis heute trotz langwieriger Verhandlungen eine Regelung bezüglich der Auszahlung eines 13. Monatsgehaltes an die Gemeindebediensteten nicht durchgeführt wurde, beantragt die kommunistische Fraktion des Gemeinierates, bis zur Regelung dieser Frage eine sofortige Überbrückungshilfe von monatlich S 100.-- für jeden Gemeindeangestellten und für jeden Pesnsionisten den entsprechenden Betrag zur Auszahlung zu bringen.“ Nach verschiedenen Ausführungen einzelner Vertreter der sozialistischen Franktion der Gemeinderäte wird zur Abstimmung über den Antrag des Berichterstatters sowie den Antrag der Fraktion der KPO. geschritten. Der Antrag, der KPO- Fraktion wurde abgelehnt. Der Antrag des Berichterstatters wurde gegen die Stimmen der Fraktion der kommunistischen Gemeinderäte (4) angenommen. Wabitsch: Berichterstatter Stadtrat Ludwig 21. 138/49 Genehmigung zur Rückzahlung eines Kaufpreises und de Grundentschädigung an die Eheleute Josef und Theresia Föttinger. Die Stadtgemeinde Steyr hat mit Kaufvertrag vom 7. bezw. 13.3.1941 aus der EZ. 550 KG. Steyr an die Eheleute Josef und Therese Föttinger die Parzelle Nr. 323/18 im Ausmaße von 649 m2 zum Preise von KM 4.50 j2 me, insgesamt also um M 2.920,50 verkauft. Des weiteren hatten die Käufer für Vermessungskosten, Vergütung für 66.83 m2 Grund zur Errichtung eines öffentlichen Weges AM 329.85 zu entrichten. Aufgrund dieses Kaufvertrages wurde die Parzelle 323/18 aus der EZ. 550 KG. Steyr abgeschrieben und für dieselbe die neue EZ. 725 KG. Steyr unter Einverleibung des Eigentumsrechtes für Josef und Theresia Föttinger errichtet. Gegen die Käufer wurde nun seitens des Vereines „Frohe Jugend“ Steyr, bei der Rückstellungskommission beim Landesgerichte in Linz ein Rückstellungsveriahren eingeleitet (31. Rk 189/48) und aufgrund des Erkenntnisses dieser Rückstellungskommission vom 5.10.1948 KK 189/48 das Eigentumsrecht für den Verein „Frohe Jugend“ in Steyr in der EZ. 1723 K.G. Steyr einverleibt. Nunmehr verlangen die Eheleute Joser und Theresia röttinger von der Stadtgemeinde Steyr die Rückzahlung des Kaufpreises von S 3.221,24 (Kaufpreis + Grundablöse).
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