vom 22. 7. 1944, 21. 590/44, sind die vorgenannten Grundflachen in die offentliche Strabenparzelle 278 der vorgenannten KG.“Verleibt worden. Wenn nunmehr eine Anderung der vorgesehenen Straßenfuhrung genehmigt worden ist und ein Teil dieser Flächen laut Angabe der Mag. Abt. III nicht gebraucht wird, wird aus Billigkeitsgründen beantragt, der Firma den restlichen, in der im Akte befind Skizze grün bezeichneten Grund im Ausmaße von 360 m2 unentgeltlich zurückzusteilen. Alle mit dieser Rückstellung verbundenen Kosten für Vermessung, grundbucherliche Durchführung etc. hat die Fa. Drössier seibst zu tragen und durchführen zu lassen. Der diesbezügliche Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses lautet "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die unentgeitliche Rückübereignung einer Grundfläche; von 360 m2 der GP. 127/3 Acker der KG. Hinterberg, welche die Fa. Drössler, Bauunternehmen in Münichnolz, seinerzeit unentgeluich in das öfrentliche Gut abgetreten hat, wird genenmigt. Die mit dieser Rückübereignung verbundenen Kosten für Vermessung und grundbücherliche Durchführung nat die Fa. Drössl selbst zu tragen bezw. die erforderiichen Arbeiten selbst durch¬ zuführen. Bgm.L.Steinprecher: Wird zu obigem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Zu den nächsten Punkten der Tagesordnung hat Frau G.H. Maria Huem das Wort. Gemeinderat Maria Huemer: 21. 5030/48 Baumeister Franz Hingerl, Steyr: Parzellierungsansuchen betr. das Seifentruhengelände. Der Antragstelier hat ein Parzellierungsansuchen zwecks Verbauung der Gründe auf der sog. Seirentrune eingebracht. Der Abreilungs¬ entwurf sieht die Aufschließung des Gebietes zwischen dem Wolfenerweg, Mehlgraben und Dachsbergweg vor. Vom städtebaulichen und baupolizeilichen Standpunkt ist das Gelände verbauungsrähig und kann aufgeschlossen werden. Ein Bauverbot käme nur für den Steilhang, der sich entlang des Menlgrabens hinzieht, in Frage. Im Sinne der Bauordnung f. d. Stadt Steyr und der Bauordnungsnovelle 1947 ist die Parzellierung an einen Beschlüß des Gemeinderatesg ebunden. Nach dem Verbauungsplan der Stadt Steyr ist eine Durchzugsstraße geplant, de als Verbindung zwischen der Ennserstrabe und der Sierningerstraße hergestellt werden soll und über dieses Grundstuck veriaurt.
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