Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

Parzellierungsplan über die in der KG. Stein gelegenen Grundstücke 275, 279/4 und 584 wird nach Maßgabe der im § 1 - 6 der Bauordnung für die Stadt Steyr, wie auch in der Bauordnungsnovelle 1947 enthaltenen Vorschriften genehmigt. Die Stadtgemeinde Steyr übernimmt jedoch keine wie immer gearteten Verpflichtungen zur Herstellung der Aufschließungsarbeiten, wie Straßen-, Wasser-, Kanal- und Beleüchtungsanlagen." Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung hat Herr G. K. Ulrich das Wort. Ulrich: Gemeinderat Emanuel 21. 7046/48 Reparaturen am städt. Objekt Steyr, Versorgungsheimstraße 4 Reitschule; Übernahme der Kosten. Das städt. Objekt Steyr, Versorgungsheimstraße 4 (gedeckte Reitschule) ist stark reparatursbedürftig. Das Objekt wurde im Jahre 1944 bombardiert. Ein Teil des beschädigten Blechdaches wurde behelfsmäßig mit Ziegel eingedeckt. Der Zusammenschluß dieser beiden Deckarten erfordert unbedingt eine Spenglerreparatur und Anfertigung von 16 m Saumrinne, sowie das Ausrichten der Saumrinnen westseitig. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 11. 1. 1949: Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Durchführung von Reparatursarbeiten an dem im Jahre 1944 bombenbeschädigten Objekt Versorgungsheimstraße 4 (Zusammenschluß des behelfsmäßigen Daches, Anfertigung von 16 m Saumrinne und Ausrichten der Saumrinne) wird der Betrag von S 10.000.-- bewilligt. Die Deckung ist aus H. St. 920-70 zu nehmen." Bgm.L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 6055/48 Rückübereignung des Grundstückes GP. 127/3 KG Hinter2640/42 berg, an die Baufirma Drossler. Im Jahre 1945 hat die Firma Drössler, Bauunternehmung in Steyr-Mü¬ nichholz, die GP. 94/1 im Ausmaße von 30 m2 und GP. 127/3 im Ausmaße von580 m2 der KG. Hinterberg von den Steyr-Werken angekauft und über Anforderung der Staatgemeinde Steyr diese Grundflächen im Ausmaße von 610 m2 unentgeltlich an das örrentliche Güt abgetreten. Die Fläche war für die zukunitige Straßenführung vorgesehen. Aufgrund des Beschlusses des hiesigen Amtsgerichtes Steyr, Abt. 4,

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