Das Bauamt schlägt vor, die Berurung der Partei wegen Vergehens nach § 12 der BO. abzulehnen und den Bescheid des Magistrates Steyr vom 15. 7. 1948 aufrecht zu erhalten. Der Antrag des Finanz- u. Rechtsausschusses hierzu lal tet: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Berufung des Baumeisters Sepp Schinagl gegen den Auftrag zur Entfernung der von ihm ohne Baubewilligung errichteten Bauhütte auf dem Grunde Steyr, Sudetenstraße 3 wird nicht Folge gegeben." Bgm. L.Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort verlangt? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist angenommen. Zu den nächsten Punkten der Tagesoranung hat H. St.R.Enge das Wort. Stadtrat Franz Enge: 21. 7659/48 Schätzung des E-Werkes Sueyr: Honorarbewiligung an Ang. Beurle. Im Laufe der Budgetdepatte wurde bereits dargelegt, daß das E¬ Werk Stey r im Jahre 1962 an die Stadtgemeinde Steyr anheimfallen soll. Nach dem Verstaatlichungsgesetz jedoch soll dieses der Verstaatlichung anheimfallen. Um gegen Übervorteilungen bei eventuellen Entschädigungen geschützt zu sein, ist es notwendig, eine Schätzung des E-Werkes durchzu¬ führen. In diesem Sinne hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 4. 1. 49 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderapwolle beschließen: 1.) Das Gutachten ist zu bestellen. 2. )Die Anweisung eines Honorarvorschusses von S 10.000.—- (zehn¬ tausend) an den Ing. Konsulent Georg Beurle in Linz, Stadlerstr. 9, für die von ihm getätigte Schätzung des E-Werkes wird genehmigt. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewunscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Erwerbung von jungen Aktien der Dachstein-Fremdenver- 21. 6867/461 Kehrs-A G. Der Magistrat Steyr ist im Besitze von 5 Gründeraktien der Dachstein-rremdenverkehrs-A.G. Es wurde nun dem Magistrate anheimgestellt, weitere junge Aktien im Betrage von S 3.000.-- zu erwerben. Der Antrag des Stadtrates vom 18. 1. 1949 lautet: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Erwerbung von Neuakvien im Verhältnis von zwei alten zu einer Aktie von nom. S 1.000.-- zum Preise von S 1.000.--, im Gesamtbetrage von S 3.000.--, wird genehmigt."
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