"Der Gemeinderat wolle beschließen: Dem Verlangen der Eheleute 1.) Ludwig und Hildegard Rathmayr in Steyr auf Rückzahlung des von ihnen laut Kaufvertrag vom 10. 2. 1941 für die Parzelle Nr. 323/19 KG. Steyr gezahlten Kaufpreises von RII = S 2.344,50 und der für die Erbauung eines öffentlichen Weges gezahlten Grund¬ entschädigung von RM = S 278,46, zusammen also S 2.622,96. (zweitausendsechshundertzwanzigzwei 96/100) 2.) Josef und Emma Rathmayr in Steyr auf Rückzanlung des von ihnen laut Kaufvertrag vom 18. 2. 1941 für die Parzelle Nr. 323/20 KG. Steyr gézahlten Kaufpreises von RII = S 1.872,- und der für die Erbauung eines örrentlichen Weges gezahlten Grundent¬ schädigung von RM = S 223,--, zusammen also S 2.095.-- (zwei¬ tausendfünfundneunzig) ist zu entsprechen und die angeführten Beträge/zu 1.) und 2.) genannten Eheleute auszubezahlen. an die Bei der Auszahlung zu 1.) ist jedoch vorner die Zustimmung der Frau Hildegard Rathmayr einzuholen. Bürgermeister L. Sweinbrecher: Werden gegen diesen Antrag Einwendungen erhoben? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. yr: Übernahme weiterer Kosten für 21. 758/48 Michaelerkirche Ste die Bombenschadensbehebung. Der Geneinderat hat in seiner Sitzung vom 23. 7. 1948 zur Wiederherstellung des durch Bomben zerstörten Gesimses an der Michaelerkirche in Steyr einen Betrag von S 7.500.-- bewilligt und die Ausführung der Arbeiten der Baufa. Hingerl & Co. übertragen. Nach Fertigstellung dieser Arbeiten zeigte es sich, daß mit dem oben bewilligten Betrage das Auslangen nicht gefunden werden konnte und sich ein Mehrkostenbetrag von S 2.679,13 ergibt. Antrag des Bau- und Verwaltungs- sowie des Finanz- und Rechtsaus¬ schusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: In Ergänzung des Gemeinderats¬ beschlusses, Z1. 2758/48 vom 25.7.1948 wird ein weiterer Betrag von S 2.679,13 zur Behebung des Bombenschadens an der Michaelerkirche in Steyr bewilligt. Die Deckung ist aus dem a.o.H.Pl.1948, II. St. 026-30 zu nehmen. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist angenommen. Zu den nächsten Punkten der Tagesordnung hat H. St.R. Kahlig das Wort.
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