schaftlichen Umänderung ist jedoch eine Natunrestitution nicht mehr möglich. Es hat daher an dieser Stelle eine Geldablöse stattzufinden. Bei den derzeitigen Grundpreisen ist es schwierig, einen einigermaßen gerechten Preis zu nennen. Bei den derzeitigen Verhältnissen ist ein Preis von S 30.- pro m2 sicherlich erzielbar. Ich bringe anschließend das Schreiben des. Wirtschaftsvereines Arbeiverheim vom 11. 1. 49 zur Verlesung: 'Unter Bezugnahme auf unsere Eingabe vom Jahre 1946 betr. die Generalregelung der Rückforderungsansprüche des Vereines Arbeiterheim an den Magistrat und die inzwischen getroffenen Teilregelungen ersucht der Wirtschartsverein Arbeiterneim, in der Angelegenheit 'Rückgabe der sog. Hagergründe und der dazugehörigen Baupläne' um vorschußweise Bezahlung des Rückforderungsanspruches im vorläufigen Ausmaße von S. 100.000.—. Zur Begründung wird darauf verwiesen, daß im Jahre 1934 rund 6.000 m2 Grund von der Gemeinde kostenlos übernommen wurden und schließlich im Jahre 1938 auch die Baupläne für das Arbeiterheim im Werte von rund S 55.000.-- der Gemeinde zugekommen sind. Die Gründe stellen heute einen der wertvollsten Baugründe in Steyr überhaupt dar, ihr Preis ist sicherlich mit S 30.-- prom2 anzunehmen, weshalb die Forderung an die Gemeinde allein sicherlich den Betrag von S 100.000.-- erreichen wird, von den Regressansprüchen abgesehen. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat sich mit diesem Antrage ein¬ gehend befaßt und in seiner Sitzung vom 11. 1. 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Dem Wirtschaftsverein Arbeiterheim wird auf seine, künftigen Restitutionsansprüche. aus den sog. 'Hagergründen' ein Betrag von S 100.000.-- unverzinslich als Vorschuß gewährt. Die Abrechnung hat nach erfolgter Bereinigung der Sache zu erroigen. Übersteigt der Vorschuß den Rückgabeanspruch, so ist die Difrerenz zu verzinsen.' Ich bitte um Annahme dieses Antrages. Bürgermeister L. Steinbrecher: Werden zu dem vorgebrachten Antrage Einwendungen erhoben? Dies ist nicht der rall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Zu den nächstiolgenden Punkten der Tagesordnung hat Herr St. R. L. Wabiusch das Wort.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2