Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

offen, wenn durch die Verstaatlichung des E-Werkes eine angemessene Entschädigung gezahlt werden soll, wer diese Angemessenheit festzustellen imstande ist. Deshalb wollan wir uns im vorhinein sichern, um nicht übervorteilt zu Werden. Eine Instandnaltung der stadt. Objekte aus Rücklagen ist nicht zu empfehlen, weil Rücklagen nur dazu vorhanden sind, um Neuanschafungen zu machen. Die Instandnaitung der Objekte muß vom Mietzins gedeskt werden. Bürgermeister L. Steinbrecher: Ich habe Ihnen schon früher versichert, daß die in Erwägung gezogenen Bauten, so auch der Schulbau, auch ausgeführt werden, doch sind solche Probleme nicht über Nacht zu lösen. Bezüglich des Schulbaues war ursprünglich gedacht, diesen im Gebaude des Reit¬ hofferwerkes unterzubringen. Dieser Plan erwies sich jedoch als undurchführbar. Nun wurde uns seitens der Steyr-Werke das Verwaltungsgebäude II angeboten. Dieser Plan wurde ernstlich erwogen, hat die Verureter des Unterrichtsministeriums, des Landesschulrates, Bauamtes und der versch. Körperschaften beschätftigt und macht gute Fortschritte. Die Kosten dieses Schulneubaues belaufen sich auf rund Mill. Schillinge. Wenn es uns gelingt, diesen Bau auszuführen, werden wir damit der Schulraumnot in Steyr wirklich abhelfen können. Wenn auch die angesetzten Termine nicht ganz übereinstimmen, so sind doch unsere Bemühungen in dieser Hinsicht wesentlich fortgeschritten. Zur Frage des Sportplatzes ist zu sagen, daß nur ein Verein der Gemeinde gegenüber Fur die Leitung und Verwaltung verantwortlich sein Kann, während die Benützung desseiben allen vereinen und Schulen offensteht. Zum Woln- und Siedlungsproblem wurde schon wiederholt ausgeführt, daß die Gewerbetreibenden sowie alle übrigen Sparten in Steyr aurgefordert wurden, ihren für sie wertvollen Angestellten den 10 Zigen Vorschuß als 3. Hypothek zu gewähren. Bei Zusammenarbeiten der diversen Betriebe, der Steyr-Werke und Hackwerke, dürften in Steyr 150 derarvigen Siedlen die Möglichkeiten zur Erbauung von Siedlungshäusern gegeben werden, wobei die Gemeinde miv gutem Beispiel voranzugehen gewillt ist. zur Frage des 13. Monatsgehaltes fur die öffentlichen Beuiensteten ist zu sagen, daß die S tadt Steyr entgegen den Weisungen des Bundessowie des Städtepundes im vergangenen Jahre, d. i. 1348, höhere Zuwendungen gab, als vorgesehen waren. Es ist dies eine Frage, die zwischen Gewerkschart und Städtebund ausgetragen werden muß. Eine Deckung des 13. Monatsgehaltes aus Rücklagen ist, wie

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