im Voranschlage festzuhalten. Den Zuschüssen für das Siedlungswesen liegen folgende Erwägungen zugrunde: Wie Sie ja wissen, hat der Herr Bürgermeister in seiner letzten Gemeinderatssitzung die Anregung gegeben, daß es nicht allein kommunale Tätigkeit sein kann, Wohnraum zu schaffen, sondern es müssen Industrien, Gewerbe und Körperscharten ihren Beitrag dahingehend leisten, daß sie den bei ihnen in Beschäftigung Stehenden, Unterstützungen zum Bau von Siedlungshäusern gewähren. In dieser Aktion wird der Magistrat beispielgebend vorangehen. Es ist die Absicht der Gemeinde, 10 Bediensteten das 10 %ige Eigenkapital für ein Siedlungshaus vorzustresken. Wenn die Gemeinde bei der angespannten Finanzlage überhaupt in der Lage ist, zehn Siedlungswilligen die nötigen Mitteln vorzustrecken, so ist dies errreulich. Viehverteilerstelle: Hier ist zu sagen, daß es meine eigene Beanstandung im Finanz- und Rechtsausschuß ist, daß alle Maßnahmen zu ergreifen sind, um dieses Kapitel finanziell auszugleichen. Städt. Wirtschartshof: Die ungünstigen Arbeitsverhältnisse im städt. Wirtschaftshor sollen durch das Vorhaben des Ausbaues des suädt. Wirtschaftshobes behoben werden. Dieses Vorhaben war bereits im Vorjahre geplant, doch fehlen die erforderlichen Mittel. Infolge eines Abganges im heurigen Jahre muß jedoch der Ausbau zurückgestellt werden und können nur die unumgänglich notwendigen Vorhaben ausgeführt werden. Es ist unsere Pflicht, den ordentlichen Huushalt eines jeden Jahres auszugleichen bezw. die finanzielle Gebarung im Laufe eines Jahres so zu steuern, daß sie ausgeglichen wird. Dies glaube ich, ist unsere vornehmste Aufgabe. Elektrizitätswerks-Vertrag: Wie Sie wissen, soll das E-Werk Steyr nach dem II. Verstaatlichungsgesetz verstaatlicht und der Landesgesellschaft der CKA. einverleibt werden. Durch diese Verstaatlichung verlieren wir eine ganz bedeutende Einnahme durch den Ausfall der Konzessionsabgabe und überhaupt dadurch, da ja das E-Werk im Jahre 1962 der Gemeinde anheimfallen sollte. Jedoch sind wir nicht gewillt, diesen durch das Verstaatlichungsgesetz eintretenden Verlust so,ohne weiteres zu tragen und haben daher ein fachmännisches Gutachten eingeholt. Denn es steht die Frage
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