Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

Zum Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen ist die Frage vorzulegen: Welche Siedler sollen Zuschüsse empfangen? (S 7.000 pro Siedler). Die Beiträge fur die Erschließung von Siedlungsgründen durien niemals Subventionen fur hohe Grundpreise werden. Weiters ist im Voranschlag 1949 die im Vorjahre, bereits beschlossene Anschaffung einer öffentlichen Waage nicht vorgesehen. Die städt. Gärtnerei ist im Besitze eines Gewerbescheines und wäre es zweckmäßig, sie auch für den in Verwaltung der Gemeinde stehenden Urnenfriedhof, den städt. Unternehmungen usw. heranzuziehen, was voraussetzt, daß sie wirtschaftlich selbständig verrechnet wird und nicht als ein Anhängsel der Pflege öffentlicher Gartenanlagen betrieben wird. Viehverteilerstelle: Produzent, Händier und Gewerbetreibende, die für die Fleischversorgung tätig sind, haben derzeit wohl sehr zufriedenstellende Verdienste. Es ist hier nicht einzusehen, warum die Gemeinde hier einen Betrag zuschließen soll. Die Gebühren sind so zu erstellen, daß ein unbedingter Ausgleich ailer entstehenden Kosten gewährleistet ist. Städt. Wirtschaftshof: Die bauliche und ausrüstungsmäßige Ergänzung des stadt. Wirtschaftshofes erfolgt nur sehr schleppend. Auch der Voranschlag 1949 ist sehr zurückhaltend. Die Arbeitsverhältnisse sind in mancher Beziehung heute noch schlechter als in manchen Privatbetrieben, wensnaib die baulichen Ergänzungen wohl ehestens durchgerührt werden müssen. Kapitalsvermögen: Es werden S 25.000.—- Kosten für den Elektrizitätswerksvertrag ausgewiesen. Wie steht es um diesen Vertrag und wann wird der Heimfall des E-Werkes an die Gemeinde erfolgen? Liegenschaftsverwaltung: Es erscheint unbedingt zweckmäßig, die Verwaitung der Ertragsliegenschaften, Gebäude u. Grundstücke, für die Zinse, Pachten oder andere Nutzungsgebünren eingehoben werden, von jenen Abgaben und Kosten zu trennen, die aus dem örfentlichen Grund (Strasen, Plätze usw.) stammen. Weiters wäre es notwendig, festzustellen, wie weit in den sächlichen Zweckausgaben Instand¬ haltungskosten für Zinshäuser etc. beinhaitet sind, die aufgrund des Mietengesetzes von den Parteien wieder abgestattet werden müssen und daher nur eine scheinbare Ausgabe darstellen. Es wäre durchaus sinngemäß, derartige Aufwendungen aus den Rücklagen a b¬ zudecken, die in der Nazizeit eben dadurch entstanden sind, das

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