Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

vorschreibt, schartens, dem sich die Regierungsparteien verschrieben haben. Vergeblich sucht man daher nach e iner Wixsamkeit, wie sie etwa Voranschläge zur Zeit Luegers auf kommunalwirtschaftlichem Gebiet oder zur Zeit Breitners auf dem Gebiete des Wohnungs- und Gesundheitswesens zu finden waren. Auch das Budget Steyr's für 1949 unterscheidet sich nicht im wesentlichen von den Voranschlägen der bürgerlichen Ara oder der ersten Republik. Es ist das Budget einer Gemeinde im liberalistischen Wirtschaftsstaat, dessen höchster Sinn und Lorbeer im Lobpreis der biederen Sparsamkeit besteht. Dazu ist noch zu sagen, daß der für 1949 vorgesehene Abgang von rund 1,8 Mill. S sogar etwas kleiner ist als der 1948 präliminierte und wie dieser bis zum rechnungsmäßigen Abschluß des Jahres 1949 durch Einsparungen und Nichtausnützung von Vorsichtsposten in den Ausgaben von selbst verschwinden dürfte. Naom diesen allgemeinen Betrachtungen des ordentlichen Haushaltes sei zu den einzelnen Posten folgendes bemerkt: Kultur- und Gemeinschaftspflege: Eine rege Tätigkeit des Kulturamtes ist sehr erwünscht und soll an den hiefür ausgeworfenen Mitteln nicht gekritelt werden. Es muß jedoch darauf geachtet werden, daß das Kulturämt nicht der Steuerhinterziehung dient, indem Vereine ihre Veranstaltungen nur deshalb durch das Kulturamt gehen lassen, um der Vergnügungssteuer zu entgehen. Es sei auch nicht bekritelt, daß die im Voranschlag eingesetzten persönlichen Ausgaben von S 4.800.- dem tatsächlichen Aufwand für diesen Zweck nicht entsprechen. Hingegen ist es unbedingt wünschenswert, daß eine mehr in die Breite greifende popularwissenschaftliche Tätigkeit des Kulturamtes wirksam wird. Fürsorgewesen: Daß die Sätze der Fürsorge in vielen Fällen gänzlich unzureichend sind, ist bekannt. Daß keine Besserung eintreten wird, ist daraus ersichtlich, daß für 1949 nur um S 260.000.- mehr Ausgaben vorgesehen sind als im Vorjahre. Daß aber hierbei auch noch den Gemeinden Fürsorgelasten für DP und Flüchtlinge aufgehalst werden sollen, fordert zu heftigstem Protest heraus. In diesem Falle müßte die Gemeinde bis zur letzten Konsequenz sich einfach weigern, derartige Kosten zu tragen. Das Kapitel Mürsorge beleuchtet am deutlichsten die eigentliche Ohnmacht der Gemeinden im heutigen Osterreich, denn über die hier gemachten Einnahmen und Ausgaben entscheidet zu allerletzt und am allerwenigsten die Gemeinde.

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