Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

2.) Grundsteuer a) Grundsteuer A für land-u.forstwirtschaftliche Betriebe Hebesatz 200 v.H. Frundsteuer B für andere Gründstücke, b) soweit sie nicht nach Erstarrungsbe¬ trag zu erheben ist 230 v.H. Grundsteur nach dem Erstarrungsbe¬ c). " trag in der Höhe von 125 v.H. III. Ausgaben dürfen nur insoweit gemacht werden, als sie veranschlagt sind, und zwar a) zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen, b) zur Erfüllung aller übrigen Verwaltungszwecke nur mit Bedachtnahme auf eine zwingende Notwendigkeit und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und größten Sparsamkeit. IV. Durch die Einsetzung eines Betrages in diesem Haushaltsplan wird weder für juristische noch für Einzelpersonen ein bestimmtes Recht auf diesen Betrag anerkannt und kann daher auch ein Anspruch auf Auszahlung in diesem oder einem späteren Jahre daraus nicht abgeleitet werden. Ich emfpfehle dem verehrl. Gemeinderate die Annahme dieses Voranschlages. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu dem vorgebrachten Tagesordnungspunkt jemand das Wort? Es hat sich Herr St. R. Kahlig zum Wort gemeldet. Herr St. R. Kahlig hat das Wort. Stadtrat Hans Kahlig: Der Herr Finanzreferent berichtet in seinen Ausführungen u.a. auch darüber, daß die Forderungen der öffentlichen Angestellten nach einem 13. Monatsgehalte ihre volle Berechtigung finden. Dazu muß ich sagen, daß im Voranschlag 1949 nichts zu ersehen ist, aus dem man das Gefühl haben könnte, daß der Forderung der öffentlichen Angestellten in dieser Richtung Rechnung getragen wird. Ich bin überzeugt, sehr verehrter Gemeinderat, daß es in

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