Der diesbezügliche Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 9. 11. 1948 lautet: "Der Gemeinderat wolle gemäß § 5 Pkt. 4) des Organisationsstatutes für die städt. Unternehmungen (Z1. 409/27 Präs.) beschließen: Die von den städt. Unternchmungen der Stadt Steyr Ende August 1947 erstellten Tarife für Erd- und Feuerbestattungen werden genehmigt. Ich bitte um Annahme des Antrages. Bürgermeister I. Steinbrecher: Wird zu dem intrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der. Fall. Der Antrag ist angenommen. Zum nächsten Punkt der Tagesordnung hat Herr G. R. Fischer das Wort. 21 6138/48 Anschaffung von Schuleinrichtungsgegenetanden dür die Mädchenvolksschule KematmüllerstiBae. Berichterstatter G. R. Karl Fischer: Infolge der großen Anzahl von Schülern in der Volksschule Kematmüllerstraße hat sich die Notwendigkeit der Neuanschaffung von Schuleinrichtungsgegenständen ergeben. Die Anschaffungskosten derselben betragen laut Amtsbericht der Mag. Abt. VI ca. S 6.300.- und sind präliminarmäßig nicht vorgeshen. Als Lieferfirmen wurden bisher die Firmen Rust, Schweiger, Brandtner und Nothaft namhaft gemacht. Ich bitte um Annahme des Anttages des Stadtrates vom 28. 9. 148, welcher lautet: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Schuleinrichtung der Mädchenvolksschule in der Kematmüllerstraße wird ein Betrag von S 6.300.—- genehmigt. Die Bestellungen können jedoch schon jetzt bei den im Amtsberichte vom 27. 9. 1948 aufgezählten Firmen vorgenommen werden. Die Deckung ist aus H. St. 210-70 zu nehmen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist angenommen. 21. 6931/48 Lehrmittelpauschale 1949 des Bundesrealgymnasiums; Anschaffung von Unterrichtsgegenstünden. gerichteret tter Gemeinderat Franz Trauner: Die Direktion des Bundesrealgymnasiums Steyr hat am 29. 10. 1948 ein Ansuchen um Gewährung einer einmaligen außeroräentlichen Zuwendung im Betrage von S 8.473,50 eingebracht. Diese Summe wird zur
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