Gemeinderatsprotokoll vom 16. November 1948

provisorischen Charakter haben, nachdem binnen kürzester Zeit von den Innaungen klar ausgearbeitete Richtlinien erstellt werden, nach denen sich die städt. Unternehmungen richten werden müssen. Die Tarifaufstellung will ich hier nicht detailieren, sondern in groben Umrissen die wichtigsten Ziffern anführen. Der Preis einer Grabstelle für den Urnenfriedhof schwankt je nach Größe derselben, für Mitglieder zwischen S 3,20 bis S 10,-- " 4,20 " " 11, für Nichtmitglieder S 5.-- " " 10,— für Mauernischen, nach Größe, f.Mitgl. " 7.- " " 12,— für Nichtmitglieder Alpinum: gleich den Grabstellenpreisen. Die Belaggebühren gelten für ein Jahr; für die ersten 10 Jahre ist die Belaggebühr, für je weitere 10 Jahre die Wiederbelaggebühr zu entrichten. Die Tarifaufstellung für die Erdbestattung bewegt sich je nach Klasse der Bestattung zwischen S 668,50 bis S 1.115,— ausschließl. des Sarges, der, je nach Ausgestaltung, großen Schwankungen unterliegt. Die Armenleichen werden mit S 200.-- für Erwachsene und S 150.-- ir Kinder bis zu 6 Jahren festgesetzt. Die Tarifaufstellung für die reuerbestattung schließt den Sarg aus und beträgt S 328,50; die Überführungsgebühren betragen zusätzli pro km S 1.50, die Gebühren für den Begleiter pro Stunde S 6.--. Die Tarifaufstellung für Erd- und Feuerbestattung mit der Lebens¬ und Bestattungsversicherung auf Gegenseitigkeit "Wiener Verein" ist eine separate Tarifaufstellung, die eine Begünstigung darstellt. Nach den verschiedenen Tarifklassen betragen diese Karifaufstellung I (Erdbestattung, Halbkondukt) S 345,— — 1t — II Einäscherung eines in Steyr ver storbenen Litgliedes S 388,70 — Überführung eines verstorbenen III Mitgliedes nachS teyr zur Ein¬ äscherung S 345,70 zuzüglich Transportkosten pro gefahrenen km von S 2,--, Einäschenginkl. Aschenkuapsel S 130.--, Grabstelle S 6.--; für Aschenkapselversand wer¬ den S 10.-- berechnet. - IV Abholung eines verstorb.Liitgl.vom Sahnhof Steyr z.Einäscherung u. Verabschniedung in der reuerhalle SteyrS 250,- — " — V desgleichen, ohne Verabschiedung 213,—.

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