Gemeinderatsprotokoll vom 16. November 1948

Unternehmungen in dieser Form abgeschlossen werden konnte und kann der Betriebsleitung die Anerkennung für die gute Führung des Betriebes ausgesprochen werden. - Gegeneinwendungen zu dem Antrage sind nicht erfolgt. Der Bericht ist demnach einstimmig zur Kenntnis genommen. Z1. 264/Fräs. 48 Nachträgliche Genehmigung einer einmaligen Geldaushilfe an die städt. Bediensteten. Berichters attel Stadtrat Hans Schanovsky: Der zweite Punkt meines Referates, verehrter Gemeinderat, ist die Bitte einer nachträglichen Sankvionierung einer finanziellen die Durchführung, im Auftrage und über Wunsch des Amtes der o.ö.Landes¬ regierung zur Erleichterung der wirtschaftlichen Lage unserer Bediensteten vorgenommen wurde. Wir haben im Monat September 1948 an die akviv Bediensteten eine einmalige Geldaushilfe von S 140.— und an die Empfänger von Ruhe- und Versorgungsgenüssen eine solche von S 60.-- ausbezahlt. Der Finanz- und Rechtsausschuß legt Ihnen daher den Antrag vor: "Der Gemeinderat wolle beschlieben: Die Verrügung des Bürgermeisters vom 17. 8. 1948, nach welcher ge¬ mäß § 49 Abs. 2 des Gemeindestatutes eine einmalige Geldaushilfe an die städt. Bediensteten im Gesamtbetrage von S 48.480.-- be¬ willigt wurde, wird nachträglich genehmigt. Die Deckung ist aus Ersparungen zu nehmen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort ge¬ wünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist angenommen. Zu den nächstfolgenden Punkten der Tagesordnung erteile ich Herrn G. R. Alois Huemer das Wort. 21.5492/48 Pflasterung von Durchfährten und Straßenverbindungs¬ stücken in den Bauabschnitten I und II Münichholz Gemeinderat Alois Iuemer: Im Verbauungsgebiete von Münichholz, Bauabschnitt I und II, befinden sich nicht ausgebaute Straßenstücke zwischen Betonfahrbahnen. Zur Verbesserung der Geh- und Fahrverhältnisse sowie zur Vermeidung von Piützenbildungen ist es notwendig, diese Teilstücke mit Kleinsteinen zu pflastern. Dazu kommt die Herstellung von 10 Stück Sicker ruben mit Rohranschlüssen sowie Ergänzung der fehlenden Randsteine. Die Arbeiten werden in Eigenregie durch den stäat. Wirtschaftshof durchgeführt. Der Bau- und Verwaltungsausschuß sowie der rinanz- und Rechtsaus¬

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