Gemeinderatsprotokoll vom 26. August 1948

Durch die Auswirkungen des Währungsschutzgesetzes mußten bei den ordentlichen Haushaltsmittein S 527.000.—- und bei den Rücklagen S 767.000.-- abgeschrieben werden. Im außerordentlichen Haushalt mußten S 830.000.-- aufgewendet werden, die sich verteilen: für Behebung von Bombenschäden rund. . . . . . S 90.000.- für den Wiederaufbau des Bundes-Realgymnasiums . . S 557.000.-- für Kanalisation im Münichholz . . . . . . . . . . S 84.000.- für den Wasserleitungsneubau Schuhbodengasse¬ Mittere-Gasse . . . . S 30.000.- Die Bilanz der Städtischen Unterhehmungen ergab einen Reingewinn von rund S 64.000.-. Die Vermögensrechnung zeigt erst das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis, weil in dieser durch die Gegenüberstellung des Reinvermögens des abgelaufenen mit dem des vorangegangenen Jahres erst ein Wirtschaftserfolg zum Ausdruck kommt. Im Jahre 1947 ist eine Vermögenszunahme von rund S 1,989.000.-- zu verzeichnen, die sich in der Hauptsache aus einer Erhöhung der Aktive ergibt. Die ausschlaggebenden Posten sind ein erhöhter Kassen-Einnahmerest um rund . . . . . 200.000.- die Wertvermehrung bei ofrentlichen Gebäuden durch den Bau des Gebäudeteiles des Bundesrealgymnasiums 680.000.-- eine Wertvermehrung bei den Mobilien und Lagervorräten um . . . 908.000.— . . . . . die erhöhte Aktiva der Städt. Unternehmungen um rund" 108.000.— Das Reinvermögen der Stadt betrug am 31. Dezember 1947 S 11,572.000.-- Das Vermögen der Schiffmeister Reder'schen Jubiläumsstiftung betrug am Ende des Rechnungsjahres 1947 S 5,557,50. Der Ertrag dieser Stiftung in Höhe von S 187,80 wurde widmungsgemäß verwendet. Dies ist der Rechnungsabschluß der Stadtgemeinde Steyr für das Jahr 1947 und im Auftrage des Finanz- und Rechtsausschusses stelle ich daher den Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen: " Der Rechnungsabschluß 1947 mit einem Fehlbetrag von S 125.609,79 Wird genehmigt." Vizebürgermeister Gottfried Koller: Meine Damen und Herren - wird zu dem vorgetragenen Rechnungsabschluß des Jahres 1947 das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Ich glaube es erübrigt sich somit eine Abstimmung. Der Antrag ist

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