Verwendungsgruppe 4: Krartwagenlenker, Bahnsteigabfertiger, Fahrbedienstete, Markierer, Fahrer. Schaffner (Stand-, Kassen- und Kartenverkäufer Sperrschaffner). Verwendungsgruppe 5: Ankerwickler, Landwirtschaftliches Personal, qua¬ Arbeiter, angelernte lifiziertes, der Anstalten, Arbeiter, mit der Wartang von Leichendiener Betriebsanlagen betraut, Lieferantinnen, Arbeiter, ungelernte +) Magazinsgehilfen in Anstalten nach Aufleger ++), mehrjähriger Erprobung (auch im Aufnahmediener, Drucksortenlager), (Spitalsdiener Marktgehilfen, + Spitalsgehilfen, Journaldiener Meßgehilfen, in Anstalten, Aufzugswärter, Mitfahrer auf Lastkraftwagen und Ausspeiser, Kehrzügen +). Badefrauen, Nächtwächter,+) Badewarte. Näherinnen ohne Lehrbrief +), Bahnarbeiter ++), Niederdruckheizer, Bahnwärter +). Planierer +) Büglerinnen ohne Lehrbrief +), Prägerinnen der AdressographenDesinfektionsarbeiter in An- anlage, stalten, Rasenleger Extramädchen Reinigungsfrauen der SchulzahnFriedhofgehilfen kliniken +), Gräbergraber, wenn Deichgräber Roßhaarkrampler, oder angelernte, Sanitätsgehilfen mit Dienstprüfung Hilfsarbeiter, qualifizierte Signalpostenwärter, Hilfsarbeiter Schlachthofgehilfen + Hilfskre te in den Werkstätten Schreiber der Wiener Verkehrsbeder Anstalten, triebe, Kalanderinnen +), Steinmetzgehilfen der Friedhöfe, Kanalarbeiter nach mindestens Stempler sechsmonatiger Dienstleistung undSterilisationsarbeiter entsprechender Ausbildung, traßenarbeiter +). Köche angelernte, raßenwärter, angelernte, Krankenträger Telephonisten, Küchenkassierinnen, (Pförtner), Torwarte Kutscher. Wassermesserableser Laboratoriumsgehilfen für Prüf- Wäscher ohne Lehrbrief +), anstalten, Zentrifuger Noten! +) Nach einer mindestens halbjährigen zurriedenstellenden Dienstleistung als ungelernte Arbeiter des Friedhof- und Gartenbetriebes, der Buchbinderei, der Wasserwerke,der Bäder, der lithographischen Presse, auf den Steinlagerplätzen und der Unternehmungen über Vorschlag der Dienststellen und nach Beratung mit der Personalvertretung (Betriebsrat). ++) Nach einer mindestens halbjahrigen zufriedenstellenden Dienstleistung über Vorschlag der Dienststelle und nach Beratung mit der Personalvertretung (Betriebsrat).
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