Der Finanz- und Rechtsausschuß sowie der Bauausschuß haben in der Sitzung vom 25. Juni 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle zur Kenntnis nehmen: "Der im Haushaltsplan 1948 unter H. St. 717-31 präliminierte Bau einer Leichenhalle am Tabor wird nunmehr in Angriff genommen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag erscheint somit als einstimmig zur Kenntnis genommen. Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und ich erteile zu den Pkten. 1) - 4) Herrn Vizebürgermeister Paulmayr das Wort. Vizebürgermeister Franz Paulmayr: 1.) 21. 5815/47 Ausbau des städt. Wirtschaftshofes: Der Städt. Wirtschaftshof hat Unterlagen für mehrere beabsichtigte Um- und Ausbauarbeiten vorgelegt. Es sind folgende Arbeiten vorgesehen, die bereits zum Teil fertiggestellt oder in Arbeit sind: . . Wohnungseinbau für den im städt. Wirtschaftshof befindlichen Baumeister einschl. des feuersicheren Abschlusses zwischen den Wohngebäuden und den Magazinsräumen. Die Arbeiten sind bereits beendet und belaufen sich. lt. Abrechnung der Fa. Hirscherberger auf S 21.028,24 Einbau von Oberlichten und Dachfenster im bestehenden Dachgeschoß. Die Kosten belaufen sich nach der Aufstellung des städt. Wirtschaftshofes auf S 4.576,22 Anbau beim bestehenden Lagerschuppen in Holzkonstruktion laut Zusammenstellg. der städt. Wirtschaftshofes, S 11.521,85 4) Ausbau des Zementlagers in einen Materialverwalterraum, It. Zusammenstellg.d. Städt.Wirtsch. Höfes S 5.102,80 5) Umänderung des Stufenaufganges zur Verrechnungskanzlei im I. Stock, lt. Zus.Stellung des städt. Wirtschaftshofes S. 1.272,— 6) Umbau des Maschinenraumes zu einem Zementlager laut Zus. Stellung des städt. Wirtsch. Hofes S 3.018,40 Ausbau im Erdgeschoß des Altgebäudes für die Unterbringung einer Kanzlei für die Poliere sowie Garagenmeister und ein Reifenmagazin lt. Zusammenstellung des städt. Wirtschaftshofes, " 3.459,40 somit Gesamtkosten S 49,978,91 Für diese beabsichtigten und zum Teil bereits durchgeführten Arbeiten ist lediglich ein Betrag von S 8.000.— (Einbau der Wohnung des städt. Baumeisters) bewilligt und bleibt für die Vornahme der
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