Gemeinderatsprotokoll vom 23. Juli 1948

Zu dem außerhalb der Tagesordnung zu behandelnden Antrag, 21. 4186/48 Neubau der Leichenhalle am Tabor erteile ich Herrn Vizebürgermeister Franz Paulmayr das Wort. Vizebürgermeister Franz Paulmayr: Anläßlich einerBesichtigungsfahrt am 25. Juni 1948 in das Fischhubgelände, bei der mehrere Herren des Stadtrates, des Bauausschusses und des Gemeinderates der Stadt Steyr teilnahmen, wurde der Neubau der Leichenhalle am Tabor und die Vergebung der Arbeiten an die Steyrer Firma Neudeck & Co. über Vorschlag des Herrn Bürgermeisters beschlossen. Aus den früheren Jahren liegen keine Stadtrats- oder Gemeinderatsbeschlüsse vor und ist lediglich im Haushaltsplan des Jahres 1948 unter der H. St. 717-31 als erste Baurate ein Betrag von S 450.000. vorgesehen. Die Baukosten ohne die Aufschließungsarbeiten können mit dem Betrage - gemäß Amtsbericht des Stadtbauamtes vom 22. 6. 1948 - bis auf die Differenz von rund S 42.000.-- abgedeckt werden. Die volle Summe für den Ausbau dürfte voraussichtlich im Baujahr 1948 nicht aufgebraucht werden, sodaß der Differenzbetrag von S 42.000.-- nicht erforderlich sein wird. Die Anbote wurden aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Pläne, Kostenvoranschlag und Bedingungen, gelegt. Das Bauvorhaben ist ein Neubau mit teilweiser Unterkellerung. Im Keller befinden sich 2 Geräteräume und eine Leichenkammer, im Erdgeschoß eine Einsegnungshalle, 1 Warteraum, 1 Wartehalle, 1 Raum für die Angehörigen und den Geistlichen, 1 Sezierraum, 5 Aufbahrungszellen, 1 Träger- und 1 Besuchergang. Dem Sezierraum ist eine sanitäre Anlage angeschlossen. Die Baukosten beschränken sich auf das Gebäude ohne Inneneinrichtung, wie Heizkörper, alle unbeweglichen und beweglichen Einbauten, wie Einbaukästen, Stühle, Leuchten, Bänken oder Gegenständen, die der Aufbahrung oder Einsegnung dienen. Außerdem sind mit Rücksicht auf die Platzwahl die Kosten der Arbeiten über die Platzgestaltung, Straßen- und Wegeanlage, Zugang zum Friedhof, gärtnerische Anlagen, Zuteilung von Elektrostrom, Wasserleitung, Kanalanlage außer Haus, erst dann zu ermitteln,, wenn die Platzfrage gelöst ist. Die Anboteröffnung erfolgte am 15. 6. 1948. Das Ergebnis ist in der Niederschrift des Stadtbauamtes vom 15. 6. 1948 festgelegt.

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