15.) 21. 1718/46 Aufbau der bombengeschädigten Stützmauer Duckartstraße-Eisenstraße. Für die Durchführung der baulichen Änderungen beim Hause Duckartstraße 31 wegen Beseitigung eines Verkehrshindernisses wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 30.11.1946 S 8.500.--, für die Wiederherstellung der bombenzerstörten Stützmauer an der Einmündung der Duckartstraße in die Eisenstraße S 3.000.—- genehmigt. Die tatsächlichen Kosten dieser Arbeiten betragen gemäß der kontrollierten Schlußabrechnung im Sinne des Amtsberichtes des Stadtbauamtes vom 29. 4. 1948 S 38.543,27. Da sich somit ein Mehrkostenbetrag von S 27.043,27 ergibt, hat der Finanz- und Rechsausschuß in seiner Sitzung vom 13. 7. 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Für die Errichtung der bombenzerstörten Stützmauer an der Einmündung der Duckartstraße in die Eisenstraße (einschließlich Schuttabfuhr und Stiegenverlängerung) wird im Nachhange an den Gemeinderatsbeschluß vom 30. 11. 1946 ein Mehrkostenbetrag von S 27.043,27 (Schillinge siebenundzwangzigtausendvierzigdrei 27/100) bewilligt. Die Deckung ist aus der H. St. 026-31 zu nehmen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall Der Antrag ist einstimmig angenommen. Zu den folgenden Punkten 16.) und 17.) der Tagesordnung erteile ich Herrn Gemeinderat Karl Wipplinger das Wort: 16.) 21. 3903/48 Pflasterung des Michaelerberges und Wasserleitung Tegung. Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: Das Straßenstück zwischen dem Michaelerplatz und der Schlüsselhofgasse in einer Länge von rund 50 m ist nicht gepflastert. Dieser Zustand führt im Sommer, da keine staubgebundene Decke vorhanden ist, zu empfindlicher Staubbelästigung und trägt auch dazu bei, daß auf die geteerten und gepflasterten Straßenstücke schottergebundenes Material getragen wird. Auch die Erhaltung dieses Straßenstückes verursacht im Laufe eines Jahres sehr viele Un-
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